Allgemeine Geschäftsbedingungen und Richtlinien

Verhaltenskodex

1. Einführung

(a) Dieser Verhaltenskodex, der vom Vorstand (Board) von Nitro Software Limited (ACN 079 215 419) (Unternehmen) uneingeschränkt gebilligt wird, legt die Art und Weise fest, wie das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften (zusammen ( (Nitro)) ihre Geschäfte führen (Kodex). Nitro wird seine Geschäfte ehrlich und fair führen und nur auf eine Weise handeln, die sich positiv auf Nitro auswirkt, und alle Gesetze und Vorschriften strikt einhalten.

(b) Der Zweck dieses Kodex besteht darin, das Verhalten aller Personen bei Nitro (einschließlich aller Mitarbeiter, Auftragnehmer, Berater, Manager und des Vorstands, einschließlich Zeitarbeitskräfte, Auftragnehmer und Direktoren von Nitro) (zusammen „ Mitarbeiter“) zu leiten, indem Nitros feste Verpflichtung zu ehrlichem und fairem Verhalten klar zum Ausdruck gebracht wird.

(c) Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, ihre Pflichten im Rahmen dieses Kodex zu verstehen und einzuhalten.

(d) Dieser Kodex wird den Mitarbeitern im Unternehmensbereich der Website von Nitro zur Verfügung gestellt.

(e) Wenn Mitarbeiter nicht sicher sind, ob eine vorgeschlagene Maßnahme angemessen ist, sollten sie vor dem Handeln ihren Vorgesetzten oder ihre Personalabteilung (Human Resources) um Rat fragen.

2. Verantwortlichkeiten

Der Vorstand ist für den Inhalt des Kodex und seine regelmäßige Aktualisierung verantwortlich.

(b) Der Chief Executive Officer und die Manager auf allen Ebenen von Nitro sind dafür verantwortlich, dass alle Mitarbeiter diesen Kodex verstehen und befolgen.

(c) Jeder Mitarbeiter ist für die Einhaltung dieses Kodex sowohl im Einzelnen als auch im Sinne des Kodex verantwortlich. Jeder muss:

  • (i) im Einklang mit den Werten und dem Wohl von Nitro handeln;
  • (ii) integer handeln, d. h. bei allen Geschäftsbeziehungen ehrlich, ethisch, fair und vertrauenswürdig sein;
  • (iii) alle Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die für Nitro und seine Geschäftstätigkeit gelten; und
  • (iv) ethisch und verantwortungsbewusst handeln;
  • (v) Ihre Kollegen mit Respekt zu behandeln und sich nicht an Mobbing, Belästigung, Diskriminierung oder anderen Formen nachteiligen Verhaltens zu beteiligen;
  • (vi) Kunden und Lieferanten fair behandeln; etwaige Konflikte zwischen den Interessen von Nitro und ihren persönlichen Interessen offenlegen und bewältigen;
  • (viii) Schutz des Geschäftsvermögens von Nitro;
  • (ix) das Eigentum oder die Informationen von Nitro oder seinen Kunden nicht zum persönlichen Vorteil oder zur Schädigung von Nitro oder seinen Kunden missbrauchen;
  • x) ihre Stellung oder die sich daraus ergebenden Möglichkeiten nicht zum persönlichen Vorteil auszunutzen;
  • (xi) Verstöße gegen diesen Kodex einer zuständigen Person bei Nitro melden.

(d) Es liegt in der Verantwortung aller Mitarbeiter von Nitro, einschließlich der Manager und anderer Führungskräfte, sicherzustellen, dass ethisches Verhalten bei Nitro überall anerkannt und geschätzt wird.

3. Verantwortlichkeiten der Berater

Einzelpersonen oder Organisationen, die für Nitro als Vertragspartner, Berater oder Vertreter tätig sind oder beides, müssen diesen Kodex in gleicher Weise einhalten wie Nitro-Mitarbeiter. Nitro-Mitarbeiter, die Vertragspartner oder Berater engagieren, sollten sicherstellen, dass ihnen eine Kopie der relevanten Nitro-Richtlinien, einschließlich dieses Kodex, ausgehändigt wird.

4 Einhaltung von Gesetzen

(a) Nitro wird seine Geschäfte nur auf rechtmäßige und ethische Weise tätigen. Gesetzliche Pflichten ändern sich und Mitarbeiter auf allen Ebenen müssen sich auf dem Laufenden halten und alle gesetzlichen Pflichten erfüllen.

(b) Insbesondere müssen Mitarbeiter, abhängig von ihren individuellen Verantwortlichkeiten, mit den Gesetzen und Vorschriften zu Unternehmens-, Wettbewerbs- und Verbraucherrecht, Steuern, Beschäftigung, Arbeitsschutz, Chancengleichheit und Diskriminierung, Datenschutz und Umweltschutz sowie mit allen internen Richtlinien von Nitro in Bezug auf diese Angelegenheiten vertraut sein.

(c) Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, diese Anforderungen zu verstehen und entsprechend zu arbeiten. Wenn Mitarbeiter ihre Verantwortlichkeiten und die Verpflichtungen von Nitro nicht verstehen, müssen sie sich an ihren Vorgesetzten oder die Personalabteilung wenden.

5. Vermeidung von Interessenkonflikten

(a) Mitarbeiter müssen Situationen vermeiden, in denen es zu geteilter
Loyalität oder zu einem Konflikt zwischen ihren persönlichen Interessen und denen von Nitro kommt. Mitarbeiter, die mit Interessenkonflikten konfrontiert sind, müssen dies ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung melden.

b) Insbesondere:

  • (i) Mitarbeiter und Organisationen, an denen sie oder ihre Familien eine bedeutende Beteiligung haben, dürfen nicht mit Nitro in Wettbewerb treten oder Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen unterhalten;
  • (ii) Mitarbeiter dürfen nicht für eine externe Unternehmensorganisation arbeiten, für diese beratend tätig sein oder eine andere Schlüsselfunktion innehaben, die mit Nitro Geschäftsbeziehungen pflegt oder ein Konkurrent von Nitro ist;
  • (iii) Mitarbeiter dürfen keine Vereinbarungen treffen oder an Aktivitäten teilnehmen, die mit den Interessen von Nitro in Konflikt stehen oder sich wahrscheinlich negativ auf den Ruf von Nitro auswirken;
  • (iv) Mitarbeiter dürfen die Vermögenswerte von Nitro nicht für andere Zwecke als die Geschäftszwecke oder -interessen von Nitro verwenden;
  • (v) Mitarbeiter dürfen ihr Arbeitsverhältnis mit Nitro, ihre Position oder Rolle bei Nitro oder Informationen, die sie aufgrund ihrer Position erhalten haben, nicht missbrauchen, um sich selbst oder jemand anderen zum Nachteil von Nitro einen Vorteil zu verschaffen; und
  • (vi) Mitarbeiter dürfen zu keinem Zeitpunkt Aktien von Nitro oder anderen Unternehmen kaufen oder verkaufen, wenn sie Kenntnis von preisrelevanten Informationen über Nitro haben, die
    nicht an die australische Wertpapierbörse weitergegeben wurden. Alle Mitarbeiter müssen die Wertpapierhandelsrichtlinie von Nitro lesen und befolgen.

6. Öffentliche Mitteilungen und Offenlegungen

(a) Medienerklärungen, Antworten auf Fragen von Journalisten, Investoren, Börsenmaklern oder Finanzanalysten sowie offizielle Ankündigungen dürfen nur von Personen abgegeben werden, die gemäß der Nitro-Offenlegungsrichtlinie dazu befugt sind. Wenn Sie eine Informationsanfrage erhalten und nicht dazu befugt sind, auf die Anfrage zu antworten, leiten Sie die Anfrage an die entsprechende Person weiter. Sofern der Chief Executive Officer nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat, dürfen Mitarbeiter und verbundene Parteien nicht an öffentlichen Forenkommunikationen oder Diskussionen (einschließlich internetbasierter Foren und sozialer Medien) teilnehmen, deren Thema Nitro, seine Wettbewerber oder eine Branche betrifft, in der Nitro tätig ist.

(b) Nitro hat die Nitro-Offenlegungsrichtlinie eingeführt, um die Einhaltung seiner Offenlegungs- und Kommunikationspflichten gemäß dem Corporations Act 2001 (Cth) und den ASX-Listing-Regeln sicherzustellen. Ziel der Nitro-Offenlegungsrichtlinie ist es, den Markt umfassend über Informationen zu informieren, die einen wesentlichen Einfluss auf den Preis oder Wert der Wertpapiere von Nitro haben können, und alle wesentlichen Fehler oder Fehlinformationen auf dem Markt zu korrigieren.

(c) Mitarbeiter sollten sicherstellen, dass sie sich der Anforderungen der Nitro-Offenlegungsrichtlinie bewusst sind und, sofern diese auf sie zutrifft, im Einklang mit der Richtlinie handeln.

7. Externe Mitgliedschaften, Diktaturen, Beschäftigung und öffentliche Ämter

(a) Nitro unterstützt die Beteiligung seiner Mitarbeiter an Gemeinschaftsaktivitäten und Berufsverbänden. Allerdings darf eine externe Beschäftigung oder Tätigkeit nicht die Fähigkeit eines Mitarbeiters beeinträchtigen, seine Arbeit für Nitro ordnungsgemäß zu verrichten, und auch keinen Interessenkonflikt (oder den Anschein eines Interessenkonflikts) hervorrufen.

(b) Bevor Sie eine externe Anstellung oder eine Position im Vorstand eines anderen Unternehmens oder einer gemeinnützigen Organisation annehmen, müssen Sie sorgfältig prüfen, ob die Position einen Interessenkonflikt verursachen könnte oder den Anschein erweckt, einen solchen zu verursachen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten, den Vorstandsvorsitzenden (sofern Sie Vorstandsmitglied sind) oder die Personalabteilung.

(c) Sie müssen die vorherige schriftliche Zustimmung Ihres Vorgesetzten oder der Personalabteilung einholen, wenn die vorgeschlagene Beschäftigung oder Position sich auf eine externe Organisation bezieht, die eine Geschäftsbeziehung mit einem Unternehmen von Nitro unterhält oder anstrebt oder mit Dienstleistungen konkurriert, die von einem Unternehmen der Nitro-Gruppe erbracht werden.

(d) Sie können ein öffentliches Amt annehmen oder in einem öffentlichen Gremium in Ihrer individuellen privaten Funktion tätig sein, jedoch nicht als Vertreter von Nitro. Wenn ein solches öffentliches Amt eine Abwesenheit von der Arbeit erfordern würde, müssen Sie die Richtlinien von Nitro bezüglich Beurlaubung und Abwesenheit einhalten.

8. Schutz und ordnungsgemäße Nutzung der Vermögenswerte von Nitro

(a) Alle Mitarbeiter müssen ihr Bestes tun, um das Vermögen und andere Ressourcen von Nitro, einschließlich Anlagen, Ausrüstung und anderes wertvolles Eigentum, einschließlich vertraulicher Informationen und geistigen Eigentums wie Marken, eingetragene Designs und urheberrechtlich geschütztes Material, vor Verlust, Diebstahl und unbefugter Nutzung zu schützen.

(b) Die Nutzung von Zeit, Materialien oder Einrichtungen von Nitro für Zwecke, die nicht direkt mit dem Unternehmen in Zusammenhang stehen, oder die unbefugte Entfernung oder Ausleihe von Unternehmenseigentum ist verboten. Die gelegentliche private Nutzung von Unternehmensressourcen wie Computern, Telefonen, Faxgeräten, Kopierern und Internetzugang ist gemäß den IT-Richtlinien von Nitro zulässig, die Mitarbeiter müssen jedoch sicherstellen, dass die Interessen von Nitro nicht beeinträchtigt werden.

9. Schutz vertraulicher Informationen

(a) Informationen, die Nitro als vertraulich betrachtet und die außerhalb von Nitro im Allgemeinen nicht verfügbar sind, darunter möglicherweise Informationen von Dritten, auf die Nitro Zugriff hat (vertrauliche Informationen), und Informationen, die Nitro besitzt, entwickelt, für deren Entwicklung bezahlt wird oder an denen es ein ausschließliches Recht besitzt (geschützte Informationen), müssen von Nitro-Mitarbeitern wie folgt behandelt werden:

  • (i) Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass sie keine vertraulichen oder geschützten Informationen an Dritte oder andere Mitarbeiter weitergeben, für die kein gültiger geschäftlicher Grund für den Erhalt dieser Informationen vorliegt, es sei denn:
    • (A) nach den einschlägigen Gesetzen oder Vorschriften zulässig oder erforderlich sind; oder
    • (B) von der Person oder Organisation, deren Informationen es sind, genehmigt werden; und
  • (ii) wenn vertrauliche Informationen oder geschützte Informationen aus gültigen Geschäftszwecken an Dritte oder andere Mitarbeiter weitergegeben werden müssen, müssen die Mitarbeiter:
    • (A) angemessene Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Informationen nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie bereitgestellt wurden, und dass sie nicht zum Nachteil von Nitro missbraucht oder verbreitet werden; und
    • (B) Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Informationen nach Erfüllung ihres Zwecks zurückgegeben oder vernichtet werden.
    • (C) Diese Verpflichtungen gelten für die Mitarbeiter auch dann noch, wenn ihr Arbeitsverhältnis oder ihre Anstellung endet.
    • (D) Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Informationen vertraulicher oder geschützter Natur sind, holen Sie vor der Offenlegung Rat bei Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung ein.

10. Kontrolle von Informationen

a) Die Arbeitnehmer sind verpflichtet,

  • (i) bei Kündigung oder auf Aufforderung von Nitro oder seinem Vertreter sämtliches Eigentum von Nitro zurückzugeben, einschließlich aller Dokumente oder vertraulichen Informationen; und
  • (ii) auf Anfrage von Nitro oder seinem Vertreter sämtliche in elektronischer, magnetischer oder optischer Form gespeicherten vertraulichen Informationen vernichten oder löschen, sodass sie nicht abgerufen oder rekonstruiert werden können.

(b) Mitarbeiter dürfen keine unangemessenen, einschließlich versehentlichen oder fahrlässigen, Offenlegungen von Geschäftsstrategien und -plänen, besonderen Betriebsmethoden und anderen Informationen vornehmen, die für Nitro vertraulich sind oder für das Unternehmen einen Wettbewerbswert haben.

11. Geschenke, Dankbarkeit und Unterhaltung

(a) Nitro erlaubt oder duldet weder die Gewährung noch die Annahme von Bestechungsgeldern, Schmiergeldern oder Trinkgeldern oder sonstigen Zahlungen oder Versprechen für eine Vorzugsbehandlung oder als Anreiz für Geschäftsabschlüsse. Nitro gestattet jedoch die Annahme von symbolischen Geschenken und Unterhaltungsangeboten, sofern diese dem beabsichtigten Geschäftszweck angemessen sind und mit den örtlichen Geschäftspraktiken und Gesetzen vereinbar sind.

(b) Mitarbeiter sollten nicht versuchen, durch die Verwendung von Geschäftsgeschenken, Gefälligkeiten oder Unterhaltungsangeboten besondere Vorteile für Nitro oder sich selbst zu erlangen, wenn dies auch nur den Anschein von Unangemessenheit erwecken könnte. Geschäftsunterhaltung sollte in einem moderaten Rahmen erfolgen und eindeutig geschäftlichen Zwecken dienen. Geschenke und Unterhaltungsangebote sollten keinem Kunden oder Lieferanten angeboten werden, dessen Organisation dies nicht zulässt.

(c) Mitarbeiter dürfen Geschenke, Gefälligkeiten oder Unterhaltung nur annehmen oder geben, wenn dies durch die Anti-Bestechungs- und Korruptionsrichtlinie von Nitro gestattet ist und das Geschenk, der Gefallen oder die Unterhaltung (falls erforderlich) gemäß dieser Richtlinie offengelegt wird.

(d) Wenn Mitarbeiter Zweifel haben, ob ein Geschenk oder Vorteil diesem Kodex oder den Richtlinien von Nitro entspricht, sollten sie dies unverzüglich mit ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung besprechen.

12. Integrität in der Finanzberichterstattung

(a) Nitro verpflichtet sich, in den Ergebnisberichten gegenüber den Aktionären, der Australian Securities Exchange, der Australian Securities and Investments Commission und anderen Aufsichtsbehörden genaue, zeitnahe und klar verständliche Angaben zu seinen Ergebnissen zu machen.

(b) Die für die Erstellung derartiger Berichte verantwortlichen Mitarbeiter tragen die Verantwortung für die Integrität der in diesen Berichten enthaltenen oder ihnen zugrunde liegenden Informationen und es wird von ihnen erwartet, dass sie bei der Erstellung von Materialien für die öffentliche Kommunikation höchste Sorgfalt walten lassen.

Diese Berichte und Mitteilungen sollten:

  • (i) alle geltenden gesetzlichen Vorschriften und Rechnungslegungsstandards einzuhalten;
  • (ii) die Transaktionen oder Ereignisse, auf die sie sich beziehen, fair und genau wiedergeben;
  • iii) keine falschen oder absichtlich irreführenden Informationen enthalten und keine Informationen absichtlich falsch klassifizieren;
  • (iv) in angemessenem Detailgrad erfolgen und im ordnungsgemäßen Konto und im ordnungsgemäßen Abrechnungszeitraum erfasst werden.

(c) Alle wesentlichen Finanzinformationen und -angaben müssen in den Konten von Nitro genau wiedergegeben werden. Mitarbeiter dürfen keine Informationen vor den internen oder externen Prüfern von Nitro verbergen. Kein Mitarbeiter darf Maßnahmen ergreifen, um die externen Prüfer von Nitro zu beeinflussen, zu nötigen, zu manipulieren oder in die Irre zu führen, um irreführende Finanzberichte zu erstellen.

13. Verantwortung gegenüber Einzelpersonen

(a) Nitro verpflichtet sich zur fairen und gleichberechtigten Behandlung aller seiner Mitarbeiter und hält sich an die Arbeitsgesetze der Länder, in denen es tätig ist. Mitarbeiter und Bewerber für eine Anstellung oder Anstellung werden auf der Grundlage ihres Verhaltens und ihrer Qualifikation zur Ausübung ihrer Tätigkeit beurteilt, ohne Rücksicht auf Rasse, Geschlecht, Religion, sexuelle Orientierung, Behinderung, Alter, Familienstand oder politische Überzeugung oder andere gesetzlich geschützte Aspekte.

(b) Nitro toleriert keine Diskriminierung, einschließlich sexueller, körperlicher oder verbaler Belästigung oder anderem erniedrigenden Verhalten gegenüber Einzelpersonen oder Gruppen von Personen.

(c) Nitro toleriert kein Mobbing, keine Gewalt und keine Androhung von Gewalt.

(d) Mitarbeiter sind verpflichtet, sämtliche Richtlinien von Nitro in Bezug auf die Behandlung anderer einzuhalten.

14. Verantwortungsvoller Umgang mit Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern und anderen

(a) Mitarbeiter, die mit Kunden, Lieferanten, Partnern, Wettbewerbern und anderen Dritten zu tun haben, müssen mit diesen Personen fair, ethisch, ehrlich und respektvoll umgehen und dabei die geltenden Gesetze und Nitro-Richtlinien einhalten. Insbesondere:

  • (i) Mitarbeiter müssen bei allen Geschäftsbeziehungen fair, ehrlich und offen sein;
  • (ii) Mitarbeiter dürfen Produkte, Dienstleistungen oder Preise von Nitro nicht falsch darstellen und keine falschen Behauptungen über die Produkte, Dienstleistungen oder Preise von Nitro aufstellen;
  • iii) Kaufentscheidungen müssen auf kommerziell wettbewerbsfähigen Faktoren wie Qualität, Preis, Ruf und Zuverlässigkeit sowie dem Serviceniveau des Lieferanten beruhen; und
  • (iv) Mitarbeiter müssen vertrauliche Informationen respektieren, die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehungen erhalten.

(b) Wenn ein anderer Mitarbeiter oder eine externe Partei vorschlägt, in einer Weise zu handeln, die den oben genannten Bestimmungen zuwiderläuft, muss dies unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung gemeldet werden und wird gemäß der Whistleblower-Richtlinie von Nitro behandelt.

15. Potentielle Übernahmen, Akquisitionen oder andere „Change of Control“-Transaktionen, an denen Nitro beteiligt ist

(a) Mitarbeiter müssen besonders darauf achten, Interessenkonflikte und die unzulässige Offenlegung vertraulicher Informationen zu vermeiden, wenn ein Dritter („potenzieller Bieter“) im Zusammenhang mit dem geplanten Erwerb der Anteile oder eines der Unternehmen von Nitro Kontakt zu ihnen aufnimmt. Ein solcher Kontakt kann informell (beispielsweise durch Anfrage oder Angebot) und/oder über einen Vermittler oder Berater des potenziellen Bieters erfolgen.

(b) Der Vorstandsvorsitzende und/oder CEO Offer müssen unverzüglich über jede Annäherung (unabhängig von der Art der Annäherung) informiert werden und müssen nach Erhalt dieser Informationen den Rest des Vorstands unverzüglich informieren. Der Vorstand wird Protokolle für Nitros Reaktion auf die Annäherung erstellen.

(c) Jeder Mitarbeiter, der von einem potenziellen Bieter oder in dessen Namen angesprochen wird (auch informell), muss:

  • (i) seinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung unverzüglich über die Annäherung zu informieren und dabei Einzelheiten zu etwaigen Anreizen oder Anreizen mitzuteilen, die diesem oder einem anderen Mitarbeiter angeboten wurden;
  • (ii) die Kommunikation mit dem potenziellen Bieter einzustellen, bis Kommunikationsprotokolle festgelegt sind, und dann nur, wenn diese Protokolle ihn dazu ermächtigen;
  • (iii) keine Unternehmensinformationen ohne die ausdrückliche Zustimmung des Vorstands oder eines Vertreters des Vorstands und nur zu den vom Vorstand genehmigten Bedingungen an Dritte weitergeben; und
  • (iv) sicherzustellen, dass dieser Ansatz nicht mit Kunden, Lieferanten oder anderen Mitarbeitern besprochen wird, es sei denn, der Vorstand hat dies ausdrücklich genehmigt und dann nur zu den vom Vorstand genehmigten Bedingungen (wobei unter anderem Nitros kontinuierliche Offenlegungspflichten berücksichtigt werden müssen).

16 Rechtliche Schritte

(a) Jegliche tatsächliche, geplante oder potenzielle rechtliche Maßnahme gegen Nitro oder Mitarbeiter muss Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung mitgeteilt werden, sobald Sie von einer solchen Maßnahme Kenntnis erlangen.

(b) Jede tatsächliche, geplante oder potenzielle Klage von Nitro oder Mitarbeitern im Namen von Nitro gegen eine andere Partei muss im Voraus vom Chief Executive Officer genehmigt werden.

17. Meldung von Verstößen gegen diesen Kodex

(a) Jeder Mitarbeiter, der weiß oder aus vernünftigen Gründen vermutet, dass ein Verstoß gegen diesen Kodex stattgefunden hat, stattfindet oder stattfinden könnte, sollte diese Informationen an folgende Adresse melden:

  • (i) ein leitender Angestellter oder leitender Manager von Nitro;
  • (ii) ein leitender Mitarbeiter der Personalabteilung;
  • (iii) ein Mitglied des Offenlegungsausschusses von Nitro, der im Rahmen der Offenlegungsrichtlinie von Nitro eingerichtet wurde; oder
  • (iv) einen Whistleblower-Schutzbeauftragten gemäß der Whistleblower-Richtlinie von Nitro, die im Unternehmensbereich der Website von Nitro verfügbar ist.

(b) Derartige Berichte werden im Rahmen der Verpflichtung von Nitro, die Angelegenheit offen und gemäß den geltenden Gesetzen zu behandeln, soweit möglich vertraulich behandelt.

(c) Kein Mitarbeiter wird für die Meldung eines möglichen Verstoßes gegen den Kodex Vergeltungsmaßnahmen oder Diskriminierung ausgesetzt und genießt möglicherweise Schutz durch die Whistleblower-Richtlinie von Nitro.

18. Konsequenzen bei Nichteinhaltung dieses Kodex

(a) Die Einhaltung dieses Kodex und der Richtlinien von Nitro ist eine Voraussetzung für eine Anstellung oder Beschäftigung bei Nitro.

(b) Verstöße gegen den Kodex können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen, einschließlich, falls angemessen, der Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder der Anstellung.

19. Überprüfungen und Änderungen dieses Kodex

(a) Der Vorstand wird gemeinsam mit dem Prüfungs- und Risikomanagementausschuss diesen Kodex regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass er wirksam funktioniert und ob Änderungen erforderlich sind.

(b) Der Vorstand kann diesen Kodex von Zeit zu Zeit per Beschluss ändern.

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