Allgemeine Geschäftsbedingungen und Richtlinien

AGB

Nitro Geschäft

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WICHTIG — DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN GELTEN FÜR DIE NUTZUNG VON NITRO-DIENSTEN UND/ODER -SOFTWARE DURCH DEN LIZENZNEHMER, WIE HIER UND/ODER AUF JEDEM BESTELLFORMULAR UND/ODER JEDER BESTELLUNG BESCHRIEBEN. DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN WERDEN ZUSAMMEN MIT JEDEM BESTELLFORMULAR ODER JEDER BESTELLUNG, EINSCHLIESSLICH ALLER ERGÄNZUNGEN UND ANLAGEN, ZUSAMMENFASSEND ALS „VEREINBARUNG“ BEZEICHNET. DIESE VEREINBARUNG BESTEHT ZWISCHEN NITRO SOFTWARE, INC. , EIN KALIFORNISCHES UNTERNEHMEN MIT HAUPTGESCHÄFTSSITZ IN150 SPEAR ST, STE1500, SAN FRANCISCO CA94105 USA („Nitro“) UND DEN AUF DEM BESTELLFORMULAR UND/ODER DER BESTELLUNG ANGEGEBENEN LIZENZNEHMER („Lizenznehmer“) IN SEINEM EIGENEN NAMEN UND SEINEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN.

DURCH DIE NUTZUNG DER HIER BESCHRIEBENEN DIENSTE UND/ODER SOFTWARE GARANTIEREN SIE, DASS SIE BEFUGT SIND, DEN LIZENZNEHMER ZU VERPFLICHTEN, UND BESTÄTIGEN IM NAMEN DES LIZENZNEHMERS, DASS SIE DEN INHALT DIESER VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN, VERSTANDEN UND SICH DAMIT EINVERSTANDEN ERKLÄREN, AN IHRE BEDINGUNGEN GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ABSCHLIESSEN, VERSICHERN UND GARANTIEREN SIE NITRO GEGENÜBER, DASS SIE RECHTLICH BEFUGT SIND, DIESES UNTERNEHMEN ZU BINDEN.

IN ANBETRACHT DESSEN, Nitro ist ein Anbieter von Software und Dienstleistungen rund um die Produktivität und den Arbeitsablauf von Dokumenten;

IN DER ERWÄGUNG, dass der Lizenznehmer die Software und Dienste von Nitro lizenzieren möchte, wie im Bestellformular und/oder in der Bestellung angegeben.

DAHER vereinbaren die Parteien unter Berücksichtigung der gegenseitigen Vereinbarungen und Bedingungen, die in dieser Vereinbarung enthalten sind, wie folgt:

1. DEFINITIONEN.

Wie in dieser Vereinbarung verwendet, haben die unten aufgeführten Begriffe in Großbuchstaben die folgenden Bedeutungen:

  • 1. 1„verbundene Unternehmen“ bezeichnet jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt von einer Partei kontrolliert, diese kontrolliert oder unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht oder das anderweitig vom Lizenznehmer oder seinen verbundenen Unternehmen im Rahmen einer Management- oder Betriebsvereinbarung oder durch Eigentum betrieben oder verwaltet wird.
  • 1. 2„Dokumentation“ bezeichnet die jeweils aktuellen Benutzerhandbücher, Schulungsmaterialien und andere Materialien von Nitro in schriftlicher oder elektronischer Form, die den Lizenznehmern in der Regel in Bezug auf die lizenzierten Produkte zur Verfügung gestellt werden.
  • 1. 3„Lizenzierte Produkte“ bezeichnet die Software und/oder Dienste, die dem Lizenznehmer gemäß den Angaben auf dem Bestellformular lizenziert wurden, einschließlich aller Produktupdates und der entsprechenden Dokumentation.
  • 1. 4„Bestellformular“ bezeichnet das als solches identifizierte Nitro-Dokument, das zwischen Nitro und dem Lizenznehmer geschlossen wurde, das in den Vertrag aufgenommen wurde und Teil dieses Vertrags ist und das die Einzelheiten der zu liefernden Lizenzprodukte, die zu zahlende Vergütung und alle zusätzlichen Bedingungen enthält, die hier nicht enthalten sind.
  • 1. 5„Produktupdates“ bezeichnet jede Kombination von Korrekturen, Sicherheitspatches, Verbesserungen, Modifikationen, Überarbeitungen, Erweiterungen und/oder neuen Funktionen, die für lizenzierte Produkte veröffentlicht werden, einschließlich der entsprechenden Dokumentation.
  • 1. 6„Wiederverkäufer“ bezeichnet einen unabhängigen Dritten, der Softwareprodukte und -dienstleistungen vertreibt oder weiterverkauft. Der Lizenznehmer kann lizenzierte Produkte von Nitro über den Wiederverkäufer gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung erwerben.
  • 1. 7„Services“ bezeichnet die cloudbasierten Dienste von Nitro, die von Nitro an den Lizenznehmer lizenziert wurden, wie im Bestellformular angegeben.
  • 1. 8„Software“ bezeichnet die Desktop-Softwareanwendung von Nitro (in Objektcodeform), die von Nitro an den Lizenznehmer lizenziert wurde, wie im Bestellformular angegeben.
  • 1. 9„Nutzer“ bezeichnet alle Mitarbeiter, Vertreter und/oder Auftragnehmer des Lizenznehmers, die die Lizenzierten Produkte gemäß und in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung verwenden.

2. LIZENZERTEILUNG/ANDERE VERPFLICHTUNGEN.

2. 1Bestellformular. Jedes Mal, wenn sich die Parteien auf bestimmte Lizenzprodukte einigen, die von Nitro bereitgestellt werden sollen, vereinbaren die Parteien ein Bestellformular und dieses Dokument wird in diese Vereinbarung aufgenommen und Teil dieser Vereinbarung. Keine Bedingungen oder Bestimmungen einer Bestellung des Lizenznehmers oder einer anderen vom Lizenznehmer bereitgestellten Geschäftsform oder Schriftform haben Auswirkungen auf die Rechte, Pflichten oder Pflichten der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung.

2. 2Lizenz. Falls dies auf dem Bestellformular angegeben ist und vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung (einschließlich der Zahlung der entsprechenden Gebühren durch den Lizenznehmer), gewährt Nitro dem Lizenznehmer hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare (sofern nicht ausdrücklich hierin gestattet), Lizenz für die Dauer (wie hier definiert), um die Lizenzprodukte ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Lizenznehmers und ausschließlich für den vorgesehenen Zweck gemäß den in der Dokumentation dargelegten Spezifikationen zu verwenden. Die Nutzung durch den Lizenznehmer ist auf die Anzahl der Benutzer beschränkt, für die der Lizenznehmer die entsprechenden Gebühren bezahlt hat, wie im Bestellformular angegeben.

2. 3Einschränkungen/Rechtevorbehalt. Mit Ausnahme der hier gewährten Lizenzen gibt es keine anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Lizenzen, die dem Lizenznehmer gewährt wurden. Der Lizenznehmer darf und wird keinem Benutzer gestatten, (a) Rechte für den Zugriff auf und/oder die Nutzung der Lizenzierten Produkte zu vermieten, zu verleihen oder neu zu lizenzieren; (b) die in den Lizenzprodukten enthaltene Software zu modifizieren, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln; (c) Benutzernamen, Passwörter oder Aktivierungscodes weiterzugeben; oder (d) die Lizenzierten Produkte auf eine Weise zu verwenden, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen ist. Der Lizenznehmer darf keine frühere Version der Lizenzierten Produkte verwenden, nachdem er ein Produkt-Update als Ersatz für eine frühere Version erhalten hat, und der Lizenznehmer darf die Lizenzierten Produkte nicht für den Betrieb von Geräten verwenden, deren Ausfall zu Personen-, Tod- oder Sachschäden führen könnte. Der Lizenznehmer darf die Urheber- oder Markenhinweise von Nitro oder die Urheberrechts- und Markenvermerke Dritter, die Nitro den Lizenzprodukten beigefügt hat, nicht entfernen oder verschleiern. Der Lizenznehmer muss sich im Zusammenhang mit der Verwendung der lizenzierten Produkte an alle geltenden lokalen, staatlichen, nationalen und ausländischen Gesetze und Vorschriften halten, einschließlich aller geltenden Import-, Export- und Wiederausfuhrkontrollgesetze und -bestimmungen aller Länder, einschließlich der US-Exportbestimmungen, der US-Vorschriften über den internationalen Waffenhandel, der Verordnung (EG) Nr.428/2009des Rates zur Kontrolle der Exporte von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und länderspezifischer wirtschaftlicher Aspekte Sanktionsprogramme oder Embargos, die im Rahmen geltender nationaler oder internationaler Gesetze gegen Länder oder Einzelpersonen eingeführt wurden, einschließlich aller Maßnahmen, die vom U.S. Office of Foreign Assets Control ergriffen wurden. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass im Verhältnis zwischen dem Lizenznehmer und Nitro der Lizenznehmer die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Einhaltung der Lizenzierten Produkte trägt, einschließlich der Übertragung und Verarbeitung von Inhalten durch den Lizenznehmer und seine Nutzer über die lizenzierten Produkte.

2. 4Aktivierung. Nach Abschluss dieser Vereinbarung wird Nitro oder der Wiederverkäufer dem Lizenznehmer umgehend einen Aktivierungscode oder eine E-Mail-Einladung zur Aktivierung der lizenzierten Produkte zur Verfügung stellen.

2. 5Datenübertragung. Wenn der Lizenznehmer in der Europäischen Union ansässig ist oder für die Zwecke des EU-Datenschutzrechts in der Europäischen Union ansässig ist, stimmt der Lizenznehmer hiermit den Standardvertragsklauseln für den Datenverarbeiter2010 (Entscheidung der2010 Kommission/87 /EU) („C2 P SCCs“) in der jeweils aktualisierten oder geänderten Fassung mit Nitro zu, deren Bedingungen hiermit in diese Vereinbarung aufgenommen werden. Für die Zwecke der C2 P SCCs ist der Lizenznehmer der Datenexporteur und Nitro der Datenimporteur und das geltende Recht der C2 P SCCs ist das des EU-Mitgliedsstaates, in dem der Lizenznehmer ansässig oder niedergelassen ist. Die Anlagen1 und2 zu den C2 P SCCs sind am Ende dieser Vereinbarung genauer dargelegt (Anlage A). Soweit die Bedingungen der C2 P SCCs mit anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung kollidieren, haben die Bedingungen der C2 P SCCs Vorrang. Nitro behält sich das Recht vor, die2 CP-SCCs zwischen den Parteien zu kündigen, falls sich die Parteien auf eine weitere Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission für die Übertragung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten verlassen.

2.6 Datennutzung. Die Parteien vereinbaren, dass Nitro alle personenbezogenen Daten (wie im DPA definiert), die als Teil der Kundendaten (wie im DPA definiert) enthalten sind, in Übereinstimmung mit dem Datenverarbeitungszusatz („DPA“) unter https:/ verwendet und offenlegt. /www.gonitro.com/legal/nitro-pro/data-processing-addendum/overview , sowie seine Datenschutzrichtlinie unter https://www.gonitro.com/legal/privacy-policy, Beide werden hiermit durch Bezugnahme einbezogen. Der Lizenznehmer versichert und gewährleistet, dass (i) er alle geltenden Gesetze in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und alle an Nitro erteilten Verarbeitungsanweisungen eingehalten hat und weiterhin einhalten wird; und (ii) es hat alle Mitteilungen bereitgestellt und wird dies auch weiterhin tun und hat alle Einwilligungen und Rechte eingeholt und wird diese auch weiterhin einholen, die nach geltendem Recht erforderlich sind, damit Nitro personenbezogene Daten für die in dieser Vereinbarung beschriebenen Zwecke verarbeiten kann. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der personenbezogenen Daten sowie für die Art und Weise, wie der Lizenznehmer die personenbezogenen Daten erworben hat.

3. UNTERSTÜTZUNG.

Nitro stellt dem Lizenznehmer Produktaktualisierungen zur Verfügung, sobald diese verfügbar sind, und stellt Support und Dienstleistungen gemäß seinem VIP-Access-Programm bereit, wie unter www.gonitro.com/legal/nitro-pro/service-level-agreement-2020 beschrieben. Der Lizenznehmer stellt Nitro die technischen Informationen und Unterstützung zur Verfügung, die Nitro angemessenerweise anfordern kann, um Support leisten zu können.

4. ZAHLUNG.

4. 1Der Lizenznehmer zahlt Nitro oder dem Wiederverkäufer die auf dem Bestellformular angegebenen Beträge. Auf Anfrage von Nitro erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, alle Abrechnungs- und sonstigen Informationen bereitzustellen, die Nitro benötigt, um Zahlungen einzuziehen. Sofern die Preise für jedes Jahr der Laufzeit nicht im Bestellformular angegeben sind, werden die vom Lizenznehmer zu zahlenden Gebühren pro Nutzer in jedem Jahr der Laufzeit automatisch um5% erhöht. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Zahlungen dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum fällig. Für überfällige Zahlungen wird eine Finanzierungsgebühr von einem Prozent (1%) für jeden Monat oder einen Bruchteil davon erhoben, in dem die Rechnung überfällig ist, oder der höchste nach geltendem Recht zulässige Zinssatz, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Nitro oder dem Wiederverkäufer werden auch die Inkassokosten erstattet, die durch den Versuch, verspätete Zahlungen einzuziehen, entstanden sind, einschließlich angemessener Anwaltskosten.

4. 2 Die in den Angeboten von Nitro oder dem Wiederverkäufer angegebenen Preise verstehen sich ohne jegliche Bundes-, Landes- oder andere staatliche Steuern, Abgaben, Gebühren oder Zölle, die derzeit oder in Zukunft auf die lizenzierten Produkte erhoben werden. Der Lizenznehmer ist für all diese Steuern, Abgaben, Gebühren, Verbrauchsteuern oder Zölle verantwortlich und erstattet Nitro oder dem Wiederverkäufer gegebenenfalls diese, mit Ausnahme der Steuern, die auf das Nettoeinkommen von Nitro oder dem Wiederverkäufer erhoben werden.

5. LAUFZEIT/KÜNDIGUNG.

5. 1Begriff. Diese Vereinbarung beginnt am Datum des Inkrafttretens und bleibt in Kraft, bis sie wie hier vorgesehen gekündigt wird. Jedes Bestellformular beginnt an dem auf dem Bestellformular angegebenen Datum des Inkrafttretens und bleibt für die im Bestellformular angegebene erste Laufzeit (falls vorhanden) in Kraft („Anfangslaufzeit“), sofern nicht zuvor wie hier vorgesehen gekündigt. Nach Ablauf der ersten Laufzeit und sofern im Bestellformular nichts anderes vereinbart wurde, verlängert sich dieses Bestellformular automatisch um weitere Zeiträume, die der ursprünglichen Laufzeit entsprechen (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“), sofern nicht anders von einer der beiden Partei, indem Sie dem anderen eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen mindestens neunzig (90) Tage vor Ablauf der Laufzeit, wie sie damals gültig war, erhalten. Die anfängliche Laufzeit und alle Verlängerungsbedingungen werden zusammen als „Laufzeit“ bezeichnet. Mit Ausnahme der Kündigung wegen eines Verstoßes (Abschnitt5. 3(b)), alle Abonnementgebühren, sofern sie bezahlt werden, sind nicht erstattungsfähig und fallen am ersten Tag der ersten Laufzeit oder der nachfolgenden Verlängerungslaufzeit an, bis sie gemäß dieser Vereinbarung gekündigt werden, unabhängig davon, ob der Benutzer die Dienste tatsächlich nutzt oder nicht.

5. 2Kündigung. Jede Partei kann diese Vereinbarung (und/oder alle zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestellformulare) sofort nach schriftlicher Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen eine Verpflichtung aus dieser Vereinbarung begeht, die nicht behoben werden kann, oder, falls der Verstoß behoben werden kann, wenn der Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung behoben wird. Eine Kündigung wegen Verstoßes wird die kündigende Partei nicht daran hindern, andere Rechtsbehelfe wegen eines Verstoßes geltend zu machen. Jede Partei kann diese Vereinbarung (und/oder alle zu diesem Zeitpunkt geltenden Auftragsformulare) auch sofort nach schriftlicher Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt oder wenn ein Konkurs, eine Reorganisation, eine Schuldenvereinbarung oder ein anderes Verfahren nach einem Konkurs- oder Insolvenzrecht von der anderen Partei eingeleitet oder gegen sie eingeleitet und nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen abgewiesen wird, oder wenn die andere Partei ihre aktive Geschäftstätigkeit einstellt.

5. 3Wirkung der Kündigung. Bei Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund:

(a) alle hier gewährten Lizenzen enden sofort; und

(b) Alle unbestrittenen Zahlungen, die der Lizenznehmer an Nitro oder den Wiederverkäufer fällig und zu zahlen hat, bleiben gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung fällig und zu zahlen (vorausgesetzt, dass diese Vereinbarung vom Lizenznehmer wegen Vertragsverletzung gekündigt wird und alle Gebühren zum Datum des Inkrafttretens der Kündigung oder des Ablaufs dieser Vereinbarung im Voraus bezahlt wurden und nicht genutzt wurden, diese vorausbezahlten und ungenutzten Gebühren von Nitro zurückerstattet werden.

6. EIGENTUMSRECHTE.

Alle Rechte, Titel und Interessen an und an den Lizenzprodukten und allen Kopien davon bleiben das ausschließliche Eigentum von Nitro.

(a) Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Nitro den Lizenznehmer und seine Nutzer zu Marketingzwecken kontaktiert und ihre Meinung zu den lizenzierten Produkten einholt.

(b) Der Lizenznehmer gewährt Nitro hiermit das unbefristete, gebührenfreie Recht, alle Vorschläge, Ideen, Rückmeldungen oder sonstigen Empfehlungen des Lizenznehmers in Bezug auf die lizenzierten Produkte zu verwenden.

(c) Nitro kann den Namen des Lizenznehmers und/oder sein Logo auf der Nitro-Website und in seinen Marketingmaterialien verwenden, um darauf hinzuweisen, dass der Lizenznehmer ein Kunde von Nitro ist.

7. GARANTIEN.

7. 1Gegenseitige Garantien. Jede Partei versichert und garantiert der anderen, dass: (a) sie befugt ist, die in dieser Vereinbarung beschriebenen Pflichten und Pflichten einzugehen und zu erfüllen; (b) die Erfüllung ihrer in dieser Vereinbarung beschriebenen Verpflichtungen und Pflichten nicht im Widerspruch zu anderen Vereinbarungen steht, deren Vertragspartei sie ist; und (c) sie alle Gesetze und Vorschriften einhalten muss, die ihre Erfüllung im Rahmen dieser Vereinbarung regeln.

7.2 Eingeschränkte Garantie. Nitro garantiert dem Lizenznehmer, dass die lizenzierten Produkte bei normaler Nutzung und unter normalen Umständen im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der jeweils aktuellen Dokumentation funktionieren. Die ausschließliche Haftung von Nitro und der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Lizenznehmers bei Verstößen gegen die Garantiebestimmungen dieser Vereinbarung bestehen darin, dass Nitro den Support und die Dienste bereitstellt, die unter www.gonitro.com/legal/nitro-pro/service-level-agreement-2020 zu finden sind. . Die in diesem Abschnitt 7 dargelegte Garantie.2 gilt nicht, soweit die Nichtkonformität durch Produkte verursacht wurde, die nicht von Nitro bereitgestellt wurden, durch unbefugte Änderungen, Missbrauch oder Missbrauch der lizenzierten Produkte, durch die Nichtverwendung der neuesten Version der lizenzierten Produkte oder durch andere andere Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Nitro liegen.

7. 3Haftungsausschluss. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG VORGESEHEN, LEHNT NITRO ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AB. NITRO LEHNT AUSDRÜCKLICH JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE AB, EINSCHLIESSLICH DER GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES TITELS UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. NITRO GARANTIERT NICHT, DASS DER BETRIEB DER LIZENZIERTEN PRODUKTE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

ABGESEHEN VON GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN, DEN VERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI IN ABSCHNITT9, EINEM VERSTOSS GEGEN EINEN ABSCHNITT10 ODER EINER VERLETZUNG ODER VERUNTREUUNG DES GEISTIGEN EIGENTUMS EINER PARTEI HAFTET KEINE PARTEI AN DIE ANDERE PARTEI FÜR BESONDERE, INDIREKTE, VORBILDLICHE, STRAFENDE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART. AUF JEDEN FALL, ABGESEHEN VON GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN, DEN VERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI IN ABSCHNITT9, EINER VERLETZUNG EINES ABSCHNITTS10 ODER EINER VERLETZUNG ODER VERUNTREUUNG DES GEISTIGEN EIGENTUMS EINER PARTEI, DIE MAXIMALE HAFTUNG, DIE SICH AUS ODER IN IRGENDEINER WEISE IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGIBT, DARF DEN BETRAG NICHT ÜBERSTEIGEN, DEN DER LIZENZNEHMER IN DEN SECHS MONATEN UNMITTELBAR VOR EINEM SOLCHEN ANSPRUCH AN NITRO GEZAHLT ODER ZU ZAHLEN HAT. DIE BESTIMMUNGEN ÜBER GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND AUSSCHLIESSLICHKEIT VON RECHTSBEHELFEN IN DIESER VEREINBARUNG GELTEN UNGEACHTET EINES VERSAGENS DES WESENTLICHEN ZWECKS EINES BESCHRÄNKTEN RECHTSBEHELFS DARIN.

9. ENTSCHÄDIGUNG

9. 1Von Nitro. Während der Laufzeit verteidigt, entschädigt und schadlos hält Nitro den Lizenznehmer und seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Benutzer, Nachfolger und Abtretungsempfänger von und gegen alle Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Abrechnungen, Kosten und Ausgaben, die sich aus oder aus Ansprüchen, Forderungen oder Klagegründen Dritter ergeben, in denen behauptet wird, dass die lizenzierten Produkte ein ordnungsgemäß erteiltes Patent, Urheberrecht oder Markenrecht verletzen oder Geschäftsgeheimnisse missbräuchlich verwenden eine dritte Partei („Anspruch“). Der Lizenznehmer hat Nitro unverzüglich schriftlich über jeden Anspruch zu informieren und Nitro zu gestatten, die Verteidigung, Beilegung, Anpassung oder Kompromittierung eines solchen Anspruchs zu kontrollieren. Der Lizenznehmer ist nicht befugt, Ansprüche im Namen von Nitro zu regeln. Darüber hinaus für den Fall, dass die Nutzung der lizenzierten Produkte während der Laufzeit Gegenstand einer in diesem Abschnitt beschriebenen Verletzungsansprüche wird oder dies nach vernünftiger Auffassung von Nitro wahrscheinlich wird9. 1, Nitro kann nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (a) dem Lizenznehmer das fortgesetzte Recht zur Nutzung solcher lizenzierten Produkte einholen; oder (b) die Lizenzprodukte modifizieren oder durch ein gleichwertiges Produkt im Wesentlichen ersetzen, sodass sie nicht mehr verletzen; oder (c) wenn weder (a) noch (b) vernünftigerweise praktikabel ist, die Lizenz des Lizenznehmers für ein angeblich verletzendes Lizenzprodukt kündigen und dem Lizenznehmer den Betrag der an Nitro gezahlten Gebühren erstatten in diesem Abschnitt vorgesehen, in welchem Fall diese Vereinbarung und das Recht des Lizenznehmers, die lizenzierten Produkte zu nutzen, enden und eine solche Rückerstattung ist ein anteiliger Teil der dafür gezahlten Gebühr, basierend auf der Nutzungsdauer, reduziert auf linearer Basis über einen Zeitraum von zwei (2) Jahren). In diesem Abschnitt9 wird die gesamte Haftung von Nitro und die ausschließlichen Rechtsbehelfe des Lizenznehmers in Bezug auf jegliche Ansprüche wegen Verletzung geistigen Eigentums dargelegt.

9. 2Beschränkungen der Entschädigung. Nitro hat keine Verpflichtung gemäß Sektion9. 1für alle Ansprüche, die auf der Verwendung der lizenzierten Produkte oder Dokumentation durch den Lizenznehmer in einer anderen Form als der von Nitro bereitgestellten beruhen, falls ein solcher Anspruch durch die Verwendung einer unveränderten Version derselben vermieden worden wäre oder auf der Verwendung der lizenzierten Produkte basiert oder Dokumentation mit anderen Artikeln, die nicht von Nitro bereitgestellt wurden, wo ein solcher Anspruch allein durch die Verwendung der lizenzierten Produkte oder der lizenzierten Dokumentation oder aufgrund eines Versäumnisses bei der Implementierung von Produktaktualisierungen von Nitro vermieden worden wäre, wo ein solcher Anspruch durch die Verwendung derselben vermieden worden wäre.

9. 3Vom Lizenznehmer. Während der Laufzeit hat der Lizenznehmer Nitro und seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Nachfolger und Abtretungsempfänger vor und gegen alle Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Abrechnungen, Kosten und Ausgaben zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, die sich aus oder aufgrund von Ansprüchen, Forderungen oder Klagegründen Dritter ergeben, die sich aus (a) Inhalten ergeben, die der Lizenznehmer in die Dienste hochlädt; (b) das Versäumnis des Lizenznehmers erforderliche Aktualisierungen der Dienste vornehmen; (c) Missbrauch der Dienste durch den Lizenznehmer; (d) wesentlicher Verstoß des Lizenznehmers gegen diese Vereinbarung; oder (d) Verstoß des Lizenznehmers gegen geltende Gesetze, Regeln oder Vorschriften durch oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste. Nitro wird den Lizenznehmer umgehend schriftlich über jeden Anspruch informieren und es dem Lizenznehmer gestatten, die Verteidigung, Beilegung, Anpassung oder Beilegung eines solchen Anspruchs zu kontrollieren. Nitro ist nicht befugt, Ansprüche im Namen des Lizenznehmers zu regeln.

10. ABONNEMENTBEDINGUNGEN FÜR NITRO SIGN

Die Abrechnung für Nitro Sign-Pläne kann auf der Anzahl der Benutzer oder der Anzahl der erwarteten Transaktionen, Unterschriften oder Dokumente basieren, die zur Unterzeichnung gesendet wurden. Die Preise, Funktionen und Optionen von Nitro Sign hängen vom vom Lizenznehmer ausgewählten Abonnementplan sowie von allen vom Lizenznehmer veranlassten Änderungen ab. Zum Beispiel, abhängig vom gewählten Nitro Sign-Plan: (a) Wenn der Lizenznehmer Benutzer hinzufügt, berechnet Nitro Sign den entsprechenden Abonnementbetrag für jeden weiteren Benutzer; oder (b) wenn der Lizenznehmer mehr Dokumente zur Unterzeichnung sendet, als im Abonnement des Lizenznehmers enthalten sind, kann Nitro Sign zusätzliche Dokumente in Rechnung stellen oder den Lizenznehmer einem neuen Abonnementplan zuweisen. Der Lizenznehmer kann auch optionale Dienste in regelmäßigen Abständen oder pro Nutzung erwerben. Nitro kann ohne vorherige Ankündigung die Preise oder die Funktionen und Optionen in einem bestimmten Nitro Sign-Abonnement ändern oder neue Abonnementoptionen hinzufügen.

Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung oder einem bestimmten Bestellformular, wo das Abonnement auf der Anzahl der Benutzer basiert, ist der Lizenznehmer auf150 Unterschriften pro Benutzer und Jahr beschränkt, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen. In Zukunft könnte Nitro zusätzliche verbrauchsabhängige Abonnementoptionen hinzufügen, die auf der Anzahl der erwarteten Transaktionen, Signaturen oder Dokumente basieren, die zur Signatur gesendet werden. Zusätzlich zu allen anderen Rechten in dieser Vereinbarung kann Nitro Sign den Lizenznehmer kündigen, wenn der Lizenznehmer die Nitro Sign-Dienste über die oben genannten Grenzen hinaus nutzt.

11. VERTRAULICHKEIT.

Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie während und nach dem Bestehen dieser Vereinbarung streng vertraulich behandelt und keine vertraulichen Informationen der anderen Partei für Zwecke verwenden wird, die nichts mit der Erfüllung dieser Vereinbarung zu tun haben, oder an Dritte weitergeben wird. Der Begriff „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle nicht öffentlichen Informationen, ob geschäftlicher oder technischer Art, die die andere Partei als vertraulich bezeichnet oder die unter den Umständen der Offenlegung vertraulich behandelt werden sollten. Dazu gehören (aber nicht beschränkt auf) Informationen über Geschäftsmethoden, Geschäftspläne, neue Produkteinführungen, Kunden- und Lieferanteninformationen, interne Richtlinien und Verfahren sowie Preise und andere Finanzinformationen. Keine der Parteien darf die Bedingungen dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei offenlegen, außer (a) soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder (b) gegenüber ihren Mitarbeitern, Auftragnehmern oder Vertretern, die besondere Informationen benötigen und die einer schriftlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, die mindestens so restriktiv ist wie die in diesem Abschnitt enthaltene. Ungeachtet des Vorstehenden gelten Informationen nicht als vertraulich, wenn sie (i) der empfangenden Partei bekannt waren und diese Informationen vor ihrem Erhalt von der offenlegenden Partei auf angemessene Weise erlangt wurden, was durch schriftliche Aufzeichnungen der empfangenden Partei belegt ist; (ii) jetzt oder (ohne Handlung oder Versäumnis der empfangenden Partei) später allgemein bekannt wird, ohne dass die empfangende Partei gegen diese Vereinbarung verstößt; (iii) ist der empfangenden Partei von einem Dritten zur Verfügung gestellt, dem es freisteht, diese Offenlegung ohne Einschränkung vorzunehmen; oder ( iv) wird von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt, ohne die von der offenlegenden Partei bereitgestellten vertraulichen Informationen zu verwenden oder darauf zu verweisen. Die in diesem Abschnitt festgelegten Offenlegungsbeschränkungen gelten nicht für Informationen, deren Offenlegung durch Gesetz oder Anordnung eines Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen Regierungsbehörde durch die empfangende Partei vorgeschrieben ist, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei in jedem dieser Fälle die offenlegende Partei umgehend schriftlich über diese Anordnung oder Anforderung informiert und die offenlegende Partei angemessen dabei unterstützt, eine Schutzanordnung oder eine andere angemessene Abhilfe zu erhalten.

12. ALLGEMEIN.

12. 1Zertifizierung. Innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach jeder Anfrage von Nitro oder dem autorisierten Vertreter von Nitro muss der Lizenznehmer vollständige Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass die Verwendung aller lizenzierten Produkte durch den Lizenznehmer dieser Vereinbarung entspricht, und unter Androhung eines Meineids bestätigen. Der Lizenznehmer wird Nitro oder seinen Vertretern auch gestatten, die relevanten Aufzeichnungen des Lizenznehmers und die Einrichtungen des Lizenznehmers zu überprüfen, um die Einhaltung dieser Vereinbarung sicherzustellen. Nitro wird den Lizenznehmer mindestens zehn (10) Tage im Voraus über eine solche Inspektion informieren und sie während der normalen Geschäftszeiten auf eine Weise durchführen, die den normalen Betrieb des Lizenznehmers nicht unangemessen beeinträchtigt. Falls bei einer solchen Prüfung eine übermäßige Nutzung der Lizenzierten Produkte durch den Lizenznehmer festgestellt wird, muss der Lizenznehmer Nitro zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die Nitro zur Verfügung stehen, alle unterbezahlten Beträge innerhalb von zehn (10) Tagen nach Rechnungsstellung zahlen, und wenn die Unterzahlung mehr als fünf Prozent (5%) der Gesamtgebühr beträgt, die der Lizenznehmer für diese lizenzierten Produkte im Rahmen dieser Vereinbarung gezahlt hat, erstattet der Lizenznehmer Nitro auch die angemessenen Kosten, die durch die Durchführung dieser Inspektion entstanden sind.

12. 2Ethisches Geschäftsverhalten. Nitro setzt sich bei allem, was es tut, zu Integrität und hohen Standards des Geschäftsverhaltens ein, insbesondere im Umgang mit seinen Kunden, Lieferanten und Auftragnehmern. Aus diesem Grund unterstützt Nitro die folgenden Prinzipien und erklärt sich bereit, sie einzuhalten: (i) die geltenden Gesetze und Vorschriften zu befolgen, die sein Geschäftsgebaren weltweit regeln, einschließlich seiner Einstellungspraktiken und Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Antidiskriminierung und Zwangs-, Pflicht- oder Kinderarbeit; (ii) ehrlich, fair und vertrauenswürdig in seinen Beziehungen zu sein und keine Korruption in irgendeiner Form zu begehen, einschließlich Erpressung und Bestechung; und (iii) sich zu bemühen, sicherer Arbeitsplatz und zum Schutz der Umwelt und durch Führung auf allen Ebenen, zur Aufrechterhaltung eines Kultur, in der ethisches Verhalten anerkannt und geschätzt wird.

12. 3Verzicht/Änderung. Diese Vereinbarung darf nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Urkunde geändert werden. Das Versäumnis einer der Parteien, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf die zukünftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung.

12. 4Zuweisung. Keine Partei darf diese Vereinbarung ganz oder teilweise ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten; vorausgesetzt jedoch, dass Nitro diese Vereinbarung ohne eine solche Zustimmung im Zusammenhang mit einer Fusion, Konsolidierung, einem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte oder einer anderen Transaktion, bei der mehr als fünfzig Prozent (50%) ihrer stimmberechtigten Anteile übertragen werden, vorbehaltlich aller Bedingungen dieser Vereinbarung, abtreten kann. Jeder Versuch, diese Vereinbarung auf andere Weise als in Übereinstimmung mit dieser Bestimmung abzutreten, ist null und nichtig.

12. 5Geltendes Recht/Anwaltskosten. Die Rechte der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung unterliegen den Gesetzen des Bundesstaates Kalifornien, wobei die Grundsätze des Kollisionsrechts keine Anwendung finden. Alle Klagen, die im Rahmen dieser Vereinbarung eingereicht werden, müssen vor den Bundes- oder Landesgerichten in San Francisco, Kalifornien, eingereicht werden. Im Falle von Ansprüchen, Klagen oder Gerichtsverfahren, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, hat die obsiegende Partei das Recht, angemessene Anwaltskosten und Auslagen zurückzufordern, die für die Beilegung solcher Ansprüche, Klagen oder Gerichtsverfahren entstanden sind.

12. 6Nutzer aus der Regierung. Wenn der Lizenznehmer eine Niederlassung oder Behörde der US-Regierung ist, erkennt der Lizenznehmer an und erklärt sich damit einverstanden, dass die lizenzierten Produkte und Unterlagen als" kommerzielle Artikel gelten," wie dieser Begriff in der Federal Acquisition Regulation ("FAR") (48C.F.R.) definiert ist. 2. 101, bestehend aus" kommerzieller Computersoftware" und" kommerzieller Computersoftwaredokumentation," da diese Begriffe in FAR verwendet werden12. 212. Die Verwendung der lizenzierten Produkte oder der Dokumentation durch die Regierung bedeutet die Annahme der Rechte und Einschränkungen in dieser Vereinbarung.

12. 7Abtretbarkeit/Kündigung. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für gesetzeswidrig befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Jede Mitteilung, Zustimmung oder andere Mitteilung im Rahmen dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform und muss persönlich erfolgen, per Nachtzustellung oder per E-Mail mit Empfangsbestätigung an eine der Parteien an ihre jeweiligen im Bestellformular angegebenen Adressen (oder an eine andere von dieser Partei angegebene Adresse) gesendet werden. Mitteilungen an Nitro sind an den CEO zu richten. Mitteilungen gelten als erfolgt, wenn sie zugestellt wurden.

12. 8Unabhängige Auftragnehmer. Die Beziehung der Parteien ist die von unabhängigen Auftragnehmern, und nichts in dieser Vereinbarung darf so ausgelegt werden, dass es eine der Parteien zu einem Vertreter, Partner, Joint Venturer oder Vertreter der anderen Partei für irgendeinen Zweck macht.

12. 9Höhere Gewalt. Abgesehen von den Zahlungsverpflichtungen einer Partei wird die Nichterfüllung einer Partei insoweit entschuldigt, als die Leistung aus irgendeinem Grund unmöglich wird, wenn die Nichterfüllung auf unvorhergesehene Ursachen zurückzuführen ist, die sich der angemessenen Kontrolle der nicht erfüllenden Partei entziehen.

12. 10Vollständige Vereinbarung Diese Vereinbarung, einschließlich aller Bestellformulare, Bestellungen, Ergänzungen oder Exponate, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Absprachen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des Hauptteils dieser Vereinbarung und einem anderen Dokument hat der Hauptteil dieser Vereinbarung Vorrang, es sei denn, das andere Dokument wurde von einem autorisierten Unterzeichner beider Parteien unterzeichnet und ersetzt ausdrücklich die widersprüchliche Klausel im Hauptteil dieser Vereinbarung. Keine Bestellung, Verkaufsbestätigung, Rechnung oder ein anderes Dokument, das vom Lizenznehmer ausgestellt oder eingereicht wurde, hat irgendeine Auswirkung auf die Bedingungen dieser Vereinbarung, es sei denn, ein solches Dokument wurde von einem autorisierten Unterzeichner beider Parteien unterzeichnet.

12. 11Überleben Zusätzlich zu allen Rechten, die vor der Kündigung entstanden sind, die Bestimmungen der Abschnitte5. 3und6 bis12 überdauern jede Kündigung dieser Vereinbarung gemäß ihren Bedingungen.

Anlage A

Datenexporteur

Der Datenexporteur ist der Lizenznehmer, der die cloudbasierten Dienste und/oder Software des Datenimporteurs lizenzieren möchte.

Datenimporteur

Der Datenimporter Nitro ist ein Anbieter von cloudbasierten Diensten und Software für die Produktivität und den Arbeitsablauf von Dokumenten.

Betroffene Personen

Die übermittelten personenbezogenen Daten betreffen die folgenden Kategorien von betroffenen Personen:

  • Der Datenexporteur (soweit er/sie eine Einzelperson ist);
  • Nutzer der Dienste und/oder der Software; und
  • Betroffene Personen, deren personenbezogene Daten vom Datenexporteur und/oder Benutzern der Dienste und/oder Software generiert, weitergegeben, angefordert oder hochgeladen wurden.

Kategorien von Daten

Die übermittelten personenbezogenen Daten sind:

  • Die personenbezogenen Daten, die vom Datenexporteur oder den Nutzern der Dienste und/oder Software generiert, geteilt, hochgeladen oder angefordert wurden.

Zu diesen personenbezogenen Daten können die folgenden Formulare gehören:

  • Personenbezogene Daten, die in Dokumenten, Bildern und anderen Medien enthalten sind; und
  • Benutzergenerierte Inhalte wie Dokumente, Text, Bilder und andere Inhalte.

Besondere Kategorien von Daten

Der Datenimporteur kann alle in der Richtlinie9546/EG beschriebenen Kategorien sensibler personenbezogener Daten verarbeiten, wenn diese vom Datenexporteur oder den Benutzern weitergegeben oder freiwillig zur Verfügung gestellt werden.

Verarbeitungsoperationen

Die übermittelten personenbezogenen Daten können folgenden Verarbeitungstätigkeiten unterliegen:

  • Bereitstellung der Dienste und/oder der Software für den Datenexporteur;
  • Bereitstellung von technischem und sonstigem Support, damit der Datenexporteur die Dienste und/oder die Software nutzen kann; und
  • Bereitstellung von Kundenservice-Unterstützung für den Datenexporter.

Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, die der Datenimporteur gemäß den Klauseln4 (d) und (c)5 (oder dem beigefügten Dokument/Gesetz) umgesetzt hat:

  • Die Mitarbeiter und Auftragnehmer des Datenimporters müssen in Bezug auf spezifische technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen geschult werden;
  • Personenbezogene Daten müssen auf gesicherten Servern hinter Firewalls gespeichert werden;
  • Unternehmenssysteme und Datenbanken müssen passwortgeschützt werden;
  • Benutzerpasswörter, die gehasht und gesalzen und in einer separaten Datenbank gespeichert werden;
  • Trennung und Beschränkung der Zugriffsberechtigungen für Mitarbeiter; und
  • Aktive und automatische Überwachung kritischer Zugriffsprotokolle und Erkennung von Anomalien.

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