Allgemeine Geschäftsbedingungen und Richtlinien

Produktspezifische Bedingungen Swisscom Signing Service

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DIESE PRODUKTSPEZIFISCHEN BEDINGUNGEN FÜR DEN SWISSCOM SIGNING SERVICE SIND IN DEN VERTRAG INTEGRIERT, UNTER DEM NITRO DIE DIENSTLEISTUNGEN BEREITGESTELLT HAT, UND GELTEN, WENN SIE SICH FÜR DEN SWISSCOM SIGNING SERVICE (WIE IM ABSCHNITT 1 UNTEN DEFINIERT) ANMELDEN, WIE IM BESTELLFORMULAR DARGELEGT DIES AUCH DIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR NITRO SIGN PREMIUM UND NITRO IDENTITY HUB ENTHALTEN.

BITTE BESUCHEN SIE UNSERE SEITE MIT ALLGEMEINEN PRODUKTSPEZIFISCHEN BEDINGUNGEN, WENN SIE NACH ANDEREN PRODUKTSPEZIFISCHEN BEDINGUNGEN SUCHEN, DIE FÜR ANDERE SPEZIFISCHE NITRO-DIENSTLEISTUNGEN ANWENDBAR SIND.

1. DEFINITIONEN

Großgeschriebene Begriffe, die in diesen produktspezifischen Bedingungen des Swisscom Signing Service verwendet werden und hier nicht gesondert definiert werden, haben die jeweilige Bedeutung, die diesen Begriffen in den Nitro-Nutzungsbedingungen für Nitro Sign Premium und Nitro Identity Hub zugewiesen wird. Im Sinne dieser Produktspezifischen Bedingungen Swisscom Signing Service haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

 „ Swisscom“ hat die in Abschnitt 2 angegebene Bedeutung.

 „ Swisscom Signing Service“ hat die in Abschnitt 2 angegebene Bedeutung.

2.     SWISSCOM SIGNIERSERVICE

2.1.     Die Dienste von Nitro ermöglichen eine Verbindung mit dem Swisscom Signing Service, der es dem Kunden ermöglicht, zusätzliche Signaturmethoden zum Signieren oder Siegeln von Dokumenten zu nutzen („ Swisscom Signing Service“), die von der Swisscom Schweiz AG (registriert in der Schweiz unter der Firmen-ID CHE-101.654.423) oder Swisscom IT Services Finance SE (eingetragen in Österreich unter der Firmennummer 378965b) („ Swisscom“), abhängig vom vom Kunden genutzten Swisscom Signing Service. Dokumentationen zum Swisscom Signing Service (z. B. Leistungsbeschreibung, Datenschutzbestimmungen etc.) werden von Swisscom über https://trustservices.swisscom.com/de/downloads/ zur Verfügung gestellt.

2.2.     Der Swisscom Signing Service wird innerhalb einer angemessenen Zeit ab dem Unterzeichnungsdatum des entsprechenden Bestellformulars eingebettet in die Dienste von Nitro zur Verfügung gestellt (es sei denn, zwischen den Parteien wurde schriftlich ein bestimmter Zeitpunkt vereinbart). Die im Leistungsumfang enthaltenen zusätzlichen Signaturmethoden (und/oder andere Funktionen), die der Swisscom Signing Service anbietet, sind im Bestellformular (oder einem anderen Teil der Vereinbarung, der die Funktionalitäten des Swisscom Signing Service beschreibt) angegeben. Die Nutzung des Swisscom Signing Service durch den Kunden unterliegt der Zahlung zusätzlicher Gebühren, wie im entsprechenden Bestellformular (oder einem anderen relevanten Teil der Vereinbarung) festgelegt.

2.3.     Nitro verkauft den Swisscom Signing Service an den Kunden weiter, nachdem der Kunde die Vereinbarung akzeptiert hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diese produktspezifischen Bedingungen des Swisscom Signing Service. Dies bedeutet, dass die Nutzung des Swisscom Signing Service durch den Kunden durch diese produktspezifischen Bedingungen des Swisscom Signing Service und den Rest der Vereinbarung geregelt wird. Der Swisscom Signing Service darf vom Kunden erst genutzt werden, nachdem der Kunde das Bestellformular unterzeichnet hat, das den Swisscom Signing Service beinhaltet. Abhängig von der Nutzung des Swisscom Signing Service durch den Kunden muss der Kunde zusätzlich einen RA-Rahmenvertrag (oder andere anwendbare Bedingungen) direkt mit Swisscom abschliessen und jeder (End-)Benutzer des Swisscom Signing Service muss möglicherweise zusätzliche Swisscom-Bedingungen akzeptieren verwenden.

3.     VERARBEITUNG VON KUNDENDATEN

3.1.     Um die Integration zwischen den Diensten von Nitro, die den Swisscom Signing Service einbetten, und dem Funktionieren des Swisscom Signing Service im Allgemeinen sicherzustellen, weist der Kunde Nitro an, Kundendaten mit Swisscom auszutauschen, soweit dies für die Bereitstellung des Swisscom Signing Service und allgemein für erforderlich ist der Zweck der Verantwortlichkeiten von Nitro im Rahmen der Vereinbarung.

3.2.     Der Swisscom Signing Service wird von Swisscom gehostet und der Kunde erkennt an, dass Nitro keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit einer solchen gehosteten Umgebung hat.

4.     HAFTUNG

4.1.     Um Zweifel auszuschließen und unbeschadet etwaiger spezifischer (weitergehender) Haftungsbeschränkungen von Nitro, wie in diesen produktspezifischen Bedingungen des Swisscom Signing Service dargelegt, gilt auch der Abschnitt zur Haftungsbeschränkung in den Nitro-Servicebedingungen zu diesen Produktspezifischen Bedingungen Swisscom Signing Service und dem Swisscom Signing Service im Allgemeinen.

4.2.     Der Kunde kann vertragliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Swisscom Signing Service nur direkt gegenüber Nitro und nicht gegenüber Swisscom geltend machen.

[ENDE DER PRODUKTSPEZIFISCHEN BEDINGUNGEN SWISSCOM SIGNING SERVICE]

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