Allgemeine Geschäftsbedingungen und Richtlinien
AGB
Nitro Sign Premium und Nitro Identity Hub
Datum des Inkrafttretens: 1. Februar 2024
Diese Nutzungsbedingungen für Nitro Sign Premium und Nitro Identity Hub (die „ Nutzungsbedingungen“) sind ein verbindlicher Vertrag zwischen Nitro (wie in Abschnitt 2 unten definiert) und der im Bestellformular als Kunde angegebenen juristischen Person („ Kunde“) und gelten für alle von Nitro zur Verfügung gestellten Dienste (wie in Abschnitt 2 unten definiert). Nitro und der Kunde können hier gemeinsam als „ Parteien “ oder einzeln als „ Partei “ bezeichnet werden.
Abhängig von den Diensten, für die sich der Kunde anmeldet, können zusätzliche produktspezifische Bedingungen (wie in Abschnitt 2 unten definiert) gelten. Keine Bedingungen oder Bestimmungen einer Bestellung, Vereinbarung, Leistungsbeschreibung oder eines anderen vom Kunden bereitgestellten Dokuments des Kunden haben Auswirkungen auf die Rechte, Pflichten oder Pflichten der Parteien und werden hiermit von Nitro abgelehnt.
NITRO ERBRINGT DIE DIENSTLEISTUNGEN AUSSCHLIESSLICH ZU DEN IN DER VEREINBARUNG DARGELEGTEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (WIE IN ABSCHNITT 2 DEFINIERT) UND UNTER DER BEDINGUNG, DASS DER KUNDE DIESE AKZEPTIERT UND EINHALTET. INDEM SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE „AKZEPTIEREN“ ODER „JETZT KAUFEN“ KLICKEN ODER DEN DIENST ZUGREIFEN ODER BENUTZEN ODER DAS BESTELLFORMULAR UNTERZEICHNEN, (A) BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN; (B) AKZEPTIEREN SIE DIESE VEREINBARUNG UND STIMMEN ZU, DASS DER KUNDE RECHTLICH AN IHRE BEDINGUNGEN GEBUNDEN IST; UND (C) SICHERN UND GEWÄHRLEISTEN, DASS SIE DAS RECHT, DIE BEFUGNIS UND DIE BEFUGNIS HABEN, DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN DES KUNDEN ZU SCHLIESSEN UND DEN KUNDEN AN IHRE BEDINGUNGEN ZU BINDEN. WENN DER KUNDE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMT, WIRD NITRO DIE DIENSTLEISTUNGEN NICHT AN DEN KUNDEN LIZENZIEREN UND SIE DÜRFEN DIE DIENSTLEISTUNGEN ODER DIE DOKUMENTATION NICHT NUTZEN.
1. EINFÜHRUNG
1.1. Wer ist Nitro? Nitro ist ein Softwareanbieter, der seinen Kunden unter anderem elektronische Signaturen und elektronische Identitätstools zur Verfügung stellt. Nitro bietet Dienste an, auf die über das Internet aus der Ferne zugegriffen werden kann. Nitro kann auch Implementierungs- und Aktivierungsdienste bereitstellen (wie in Abschnitt 2 definiert).
2. DEFINITIONEN
Für die Zwecke der Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:
„ Zusätzliche Gebühr“ bezeichnet alle zusätzlichen Gebühren, wie im Bestellformular festgelegt oder anderweitig zwischen den Parteien schriftlich vereinbart, die bei Verwendung einer bestimmten Signatur- oder Identifizierungsmethode fällig sind, die nicht in der Standardabonnementgebühr enthalten ist oder wenn der Kunde Implementierungs- und Aktivierungsdienste bestellt;
„ Verbundenes Unternehmen“ einer Partei bezeichnet jedes andere Unternehmen, das diese Partei direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet der Begriff „Kontrolle“ die direkte oder indirekte Macht, die Geschäfte des anderen Unternehmens durch den Besitz von mindestens 50% der Anteile, Stimmrechte, Beteiligungen oder wirtschaftlichen Interessen an dem anderen Unternehmen zu leiten juristische Person;
„ Aggregierte Statistiken“ hat die in Abschnitt 4 angegebene Bedeutung.3;
„ Vereinbarung“ bezeichnet die gesamte Vereinbarung zwischen Nitro und dem Kunden, einschließlich des Nitro-Bestellformulars und seiner Anhänge und Zeitpläne, dieser Nutzungsbedingungen, der produktspezifischen Bedingungen (falls zutreffend) und des Datenverarbeitungszusatzes;
„ Autorisierter Wiederverkäufer“ bezeichnet eine juristische Person, die von Nitro ordnungsgemäß dazu autorisiert wurde, die Dienste ganz oder teilweise in dem geografischen Gebiet weiterzuverkaufen oder Dienstleistungen zu erbringen, in denen diese Partei von Nitro dazu autorisiert wurde;
„ Vereinbarung für autorisierte Wiederverkäufer“ bezeichnet die Vereinbarung zwischen einem autorisierten Wiederverkäufer und dem Kunden, sofern zutreffend;
„ Begünstigte“ bezeichnet die dritte(n) juristische(n) Person(en) (z. B. verbundene Unternehmen des Kunden), die im Bestellformular ausdrücklich als „Begünstigter“ aufgeführt ist und das Recht hat, die Dienste im Rahmen der Vereinbarung zu nutzen;
„ Werktag “ bezeichnet einen normalen Werktag von 9.00 Uhr bis 5.00 Uhr (Mitteleuropäische (Sommer-)Zeitzone) von Montag bis Freitag, ausgenommen belgische Feiertage;
„ Vertrauliche Informationen“ einer Partei bezeichnet alle Informationen, die von einer Partei (der „ offenlegenden Partei“) an die andere Partei (die „ empfangende Partei“) weitergegeben werden, sei es vor oder nach dem Datum des Inkrafttretens und sei es schriftlich, mündlich, elektronisch oder in irgendeiner anderen Form vorliegen und die (i) ausdrücklich als vertraulich oder geschützt oder mit einer ähnlichen Kennzeichnung gekennzeichnet sind, (ii) angesichts der Art der Informationen und/oder der Umstände ihrer Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten oder (iii) dies ist traditionell als vertraulich anerkannt, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Informationen und Fakten über Geschäftspläne, Kunden, Interessenten, Personal, Lieferanten, Partner, Investoren, verbundene Unternehmen oder andere, Schulungsmethoden und -materialien, Finanzinformationen, Marketingpläne, Verkaufsaussichten, Kundenlisten, Erfindungen, Programmgeräte, Entdeckungen, Ideen, Konzepte, Know-how, Techniken, Formeln, Blaupausen, Software (in Objekt- und Quellcodeform), Dokumentation, Entwürfe, Prototypen, Methoden, Prozesse, Verfahren, Codes und alle technischen oder Geschäftsgeheimnisse, einschließlich aller Kopien des Vorstehenden oder aller Analysen, Notizen, Studien oder Berichte, die das Vorstehende enthalten, darauf basieren oder es widerspiegeln. Zu den vertraulichen Informationen von Nitro gehören unter anderem die Dienste und die Dokumentation;
„ Kunde“ hat die in der Präambel angegebene Bedeutung;
„ Kundendaten“ bezeichnet Informationen, Daten und andere Inhalte, die vom Kunden, einem Begünstigten oder einem Benutzer oder im Namen des Kunden, eines Begünstigten oder eines Benutzers an die Dienste übermittelt, gepostet oder anderweitig übermittelt und von diesen verarbeitet werden. Zu den Kundendaten können beispielsweise zur Unterschrift hochgeladene Dokumente und in die Dienste hochgeladene Kontaktdaten gehören. Zu den Kundendaten gehören jedoch keine Zahlungsaufzeichnungen, Kreditkarten oder andere Informationen, die der Kunde zur Zahlung an Nitro verwendet, sowie andere Informationen und Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Kundenkonto und den aggregierten Statistiken.
„ Datenverarbeitungszusatz“ bezeichnet die aktuellste Version des geltenden Datenverarbeitungszusatzes in der jeweils gültigen Fassung und wie online veröffentlicht: www.gonitro.com/trust-center/legal/data-processing-addendum-nitro-sign -premium-nitro-identityhub;
„ Designated Nationals“ hat die in Abschnitt 16 angegebene Bedeutung.12;
„ Dokumentation“ bezeichnet die aktuellste Version der offiziellen technischen und funktionalen Produktinformationen für die Dienste, die Nitro seinen Kunden im Allgemeinen von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellt und online veröffentlicht wird unter: Nitro-Dokumentation;
„ Datum des Inkrafttretens“ bezeichnet das im Bestellformular angegebene Datum des Inkrafttretens, das den Beginn der Vereinbarung darstellt;
„ Länder, gegen die ein Embargo verhängt wurde“ hat die in Abschnitt 16 angegebene Bedeutung.12;
„ Feedback“ hat die in Abschnitt 4 angegebene Bedeutung.2;
„ Höhere Gewalt“ bezeichnet die vorübergehende oder dauerhafte Unfähigkeit einer Partei, ihren Verpflichtungen nachzukommen, die auf unvermeidbare, unvorhersehbare und äußere Tatsachen und Umstände zurückzuführen ist, die nach vernünftigem Ermessen außerhalb der Kontrolle dieser Partei liegen. Als höhere Gewalt gelten unter anderem: höhere Gewalt, Tsunami, Krieg oder Kriegsrisiko, Aufstand oder öffentliche Revolte, durch eine Katastrophe von außen verursachter Brand, ein von der Regierung verhängtes Import- oder Exportembargo, Internetausfall, Hosting-Ausfall, Cyberangriffe usw DDOS-Angriffe, Überschwemmungen, Explosionen, Feuer, Erdbeben, Wetterbedingungen, Epidemien oder Pandemien, Streiks oder soziale Aktionen oder alle anderen Umstände, die von beiden Parteien einvernehmlich als höhere Gewalt angesehen werden;
„ Implementierungs- und Aktivierungsdienste“ bezeichnet solche Implementierungs- und Aktivierungsdienste, die Nitro dem Kunden anbietet, wie gegebenenfalls in einem Bestellformular näher dargelegt;
„ Anfängliche Laufzeit“ hat die in Abschnitt 9 angegebene Bedeutung.1 und stellt den anfänglichen Zeitraum dar, für den die Vereinbarung geschlossen wird, wie im Bestellformular festgelegt. Die anfängliche Laufzeit beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und stellt die vom Kunden eingegangene Mindestverpflichtung dar;
„ Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Patente, Datenbankrechte und Rechte an Marken, Designs, Know-how und Geschäftsgeheimnissen (ob eingetragen oder nicht); (ii) Registrierungsanträge und das Recht, Registrierungen, Erneuerungen, Erweiterungen, Fortsetzungen, Teilungen, Neuauflagen oder Verbesserungen für oder im Zusammenhang mit einem dieser Rechte zu beantragen; und (iii) alle anderen geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte und gleichwertige oder ähnliche Schutzformen, die irgendwo auf der Welt bestehen;
„ Rechnungsstreitzeitraum“ hat die in Abschnitt 8 angegebene Bedeutung.4;
„ Verluste“ bezeichnet alle Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten).
„ Modulerweiterung “ bezeichnet eine Ergänzung der Dienste, die eine oder mehrere wesentliche neue Funktionalitäten oder Architekturen bereitstellt, die in keinem der bestehenden Module der Dienste zuvor bereits enthalten waren oder die zuvor nur in begrenzter Form enthalten waren, und daher nicht als neu betrachtet werden kann Ausführung.
„ Neue Version“ bezeichnet jede neue verbesserte, modifizierte, überarbeitete, korrigierte, aktualisierte, erweiterte oder aktualisierte Version der Dienste, die Nitro von Zeit zu Zeit einführt und bei der es sich nicht um eine Modulerweiterung handelt;
„ Nitro“ bezeichnet Nitro Software Belgium NV., ein Unternehmen nach belgischem Recht mit eingetragenem Sitz in Wapenstraat 14, Box 301, 2000 Antwerpen, Belgien und der Unternehmensnummer 0467.046.486;
„ Nitro Identity Hub“ bezeichnet Softwaremerkmale und -funktionen, die es dem Kunden, seinen Begünstigten und Benutzern ermöglichen, Einzelpersonen online über die von Nitro unter dem Produktnamen „Nitro Identity Hub“ zur Verfügung gestellten Dienste zu identifizieren;
„ Nitro IP “ bezeichnet die Dienste, Dokumentation, Modulerweiterungen, neue Version(en), Ergebnisse und alle darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte. Zur Klarstellung: Nitro IP umfasst keine Kundendaten.
„ Nitro Sign Premium“ bezeichnet Softwaremerkmale und -funktionen, die es Kunden, Begünstigten und Benutzern ermöglichen, Dokumente elektronisch zu signieren, wie sie von Nitro über die Dienste unter dem Produktnamen „Nitro Sign Premium“ zur Verfügung gestellt werden;
„ Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse“ bezeichnet die E-Mail-Adresse(n), die der Kunde im Bestellformular angegeben hat bzw. die er dem autorisierten Wiederverkäufer mitgeteilt hat (je nach Fall). Alle Änderungen der Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse können dem Kundenbetreuer von Nitro schriftlich mitgeteilt werden;
„ Bestellformular“ bezeichnet das Bestelldokument von Nitro oder gegebenenfalls einem autorisierten Wiederverkäufer, das das zwischen dem Kunden und Nitro vereinbarte Angebot (das in elektronischer Form vorliegen kann) für die Nutzung der Dienste beschreibt. Das Bestellformular enthält eine Beschreibung der bestellten Dienste, der mit diesen Diensten verbundenen Gebühren und anderer anwendbarer Geschäftsbedingungen und unterliegt diesen Nutzungsbedingungen.
„ Gebühr für übermäßigen Verbrauch“ bezeichnet die zusätzliche Gebühr, die für jede Transaktion (in Form elektronischer Signaturen oder Identifikationen) fällig wird, sobald das im Bestellformular angegebene Abonnementvolumen überschritten wurde;
„ Partei“ und „ Parteien“ haben die in der Präambel angegebene Bedeutung;
„ Produktspezifische Bedingungen“ bezeichnet die jeweils aktuellen produktspezifischen Bedingungen von Nitro, die durch Bezugnahme hierin aufgenommen werden und zusätzlich zu diesen Servicebedingungen nur für bestimmte Dienste oder bestimmte Funktionalitäten innerhalb der Dienste gelten. Diese produktspezifischen Bedingungen gelten standardmäßig für die spezifischen Dienste, auf die sie sich beziehen. Die produktspezifischen Bedingungen finden Sie unter: https://www.gonitro.com/trust-center/legal/product-special-terms/nitro-sign-premium-nitro-identityhub in der jeweils gültigen Fassung;
„ Angemessene Nutzung“ bedeutet die Nutzung der Dienste auf faire und normale Weise, basierend auf Faktoren wie der Anzahl der Benutzer, Transaktionen, Datenspeicherung, Bandbreite oder Verarbeitungsleistung und innerhalb der in der Dokumentation beschriebenen Einschränkungen der Dienste. Angemessene Nutzung bedeutet auch, dass das Nutzungsverhalten des Kunden (einschließlich seiner Begünstigten und Benutzer) nicht wesentlich vom durchschnittlichen oder erwarteten Nutzungsniveau für jeden Kunden oder seine Benutzer abweicht und dass die Nutzung des Kunden (einschließlich seiner Begünstigten und Benutzer) des Die Dienste wirken sich nicht negativ auf die Leistung, Verfügbarkeit, Sicherheit oder Integrität der Dienste oder die Nutzung der Dienste durch andere Kunden aus. Nitro behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu definieren, was eine angemessene Nutzung darstellt.
„Veröffentlichung“ bezeichnet jede verbesserte, modifizierte, überarbeitete, korrigierte, aktualisierte, erweiterte oder aktualisierte Version des Dienstes, die von Zeit zu Zeit von Nitro gemäß veröffentlicht wird. Eine Freigabe wird durch eine Änderung der Freigabenummer registriert. Beispielsweise folgt auf Nitro Sign Premium 1.xy Nitro Sign Premium 2.x'.y' und sie stellen zwei aufeinanderfolgende Versionen des Dienstes dar;
„ Verlängerungszeitraum“ hat die in Abschnitt 9 angegebene Bedeutung.1;
„ Ergebnisse“ bezeichnet alle Ergebnisse, die Nitro dem Kunden als Ergebnis der Implementierungs- und Aktivierungsdienste anbietet;
„ Umsatzsteuer“ hat die in Abschnitt 8 angegebene Bedeutung.7;
„ Dienste“ die von Nitro (über seinen Hosting-Partner) gehosteten Dienste, die als Software-as-a-Service angeboten werden und die: (i) im Bestellformular des Kunden aufgeführt sind; und (ii) für Kunden und Benutzer zugänglich, wenn sie einen Webbrowser oder eine API über das Internet verwenden. Zu den Diensten gehören gegebenenfalls auch neue Versionen und Modulerweiterungen.
„ Dienstaussetzung“ hat die in Abschnitt 9 angegebene Bedeutung.4;
„ Abonnementgebühr“ bezeichnet die vom Kunden an Nitro (oder ggf. einen autorisierten Wiederverkäufer) zu zahlende wiederkehrende Abonnementgebühr, die im Bestellformular angegeben ist und sich auf das Recht zur Nutzung der Dienste und die Bereitstellung von Support bezieht;
„ Abonnementvolumen“ bezeichnet die Anzahl der Transaktionen (in elektronischen Signaturen oder Identifizierungen), die in der Standardabonnementgebühr enthalten sind, gemäß dem im Bestellformular angegebenen Volumenbetrag oder wie an anderer Stelle schriftlich zwischen den Parteien vereinbart;
„ Support“ bezeichnet die Supportleistungen im Zusammenhang mit den von Nitro dem Kunden bereitgestellten Diensten, wie im jeweils aktuellen Service Level Agreement von Nitro beschrieben, das unter https://www.gonitro.com/trust-center/legal/service-level-agreement zu finden ist. in der jeweils gültigen Fassung, die durch Bezugnahme hierin aufgenommen werden;
„ Begriff“ hat die in Abschnitt 9 angegebene Bedeutung.1;
„ Nutzungsbedingungen“ haben die in der Präambel angegebene Bedeutung und beziehen sich auf die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen, die unter https://www.gonitro.com/trust-center/legal/terms-of-service/nitro-sign zu finden sind -premium-nitro-identity-hub ;
„ Nutzungsbedingungen“ beziehen sich auf Nutzungsbedingungen, die für einen einzelnen Benutzer gelten können, der die Dienste nutzt. Die Nutzungsbedingungen ersetzen oder beeinflussen diese Nutzungsbedingungen nicht, da sie Bedingungen darstellen, die nur von einzelnen Benutzern akzeptiert werden müssen.
„ Anspruch Dritter“ bezeichnet alle Ansprüche, Klagen, Klagen oder Verfahren Dritter;
„Signaturmethoden Dritter“ hat die in Abschnitt 15 zugewiesene Bedeutung.2(a);
„ Testlizenz“ hat die in Abschnitt 3 angegebene Bedeutung.8(a);
„ Ablaufdatum der Testlizenz“ bezeichnet das im Bestellformular angegebene Ablaufdatum der Testlizenz;
„ Testlizenzzeitraum“ hat die in Abschnitt 3 angegebene Bedeutung.8(a);
„ Benutzer“ bezeichnet die Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer und Vertreter des Kunden (oder gegebenenfalls seiner Begünstigten): (i) die vom Kunden autorisiert sind, auf die Dienste zuzugreifen und diese im Rahmen der dem Kunden gemäß dieser Vereinbarung gewährten Rechte zu nutzen, und ( ii) für die der Zugang zu den Diensten in einem Bestellformular erworben wurde. Jeder Nutzer ist eine Einzelperson. Abhängig von den Diensten muss ein Benutzer möglicherweise die Nutzungsbedingungen akzeptieren, bevor er das Recht erhält, die Dienste zu nutzen und darauf zuzugreifen.
3. RECHT ZUR NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN
3.1. Recht zur Nutzung der Dienste. Vorbehaltlich der Bedingungen der Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zahlung der Abonnementgebühren, etwaiger zusätzlicher Gebühren, Gebühren für übermäßigen Verbrauch und etwaiger im Bestellformular dargelegter Einschränkungen, gewährt Nitro dem Kunden (und den Begünstigten, sofern dies ausdrücklich der Fall ist). (im Bestellformular angegeben) ein persönliches, begrenztes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, widerrufliches und nicht abtretbares Recht für Benutzer während der Laufzeit, auf die Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen, in Übereinstimmung mit der geltenden Dokumentation und in Übereinstimmung mit Die hierin enthaltenen Geschäftsbedingungen und vorbehaltlich etwaiger Nutzungsbedingungen, die jeweils für einzelne Benutzer gelten, gelten ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden und für den beabsichtigten Zweck der Dienste.
3.2. Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde darf das Nitro-IP nicht für Zwecke nutzen, die über den im Vertrag gewährten Umfang hinausgehen. Der Kunde darf zu keinem Zeitpunkt direkt oder indirekt Folgendes tun und Benutzern oder Dritten nicht gestatten: (i) das Nitro-IP ganz oder teilweise zu kopieren, zu ändern oder abgeleitete Werke davon zu erstellen; (ii) das Nitro-IP vermieten, leasen, verleihen, (weiter-)verkaufen, lizenzieren, unterlizenzieren, abtreten, verteilen, veröffentlichen, übertragen oder anderweitig verfügbar machen; (iii) Reverse Engineering, Disassemblierung, Dekompilierung, Dekodierung, Anpassung oder anderweitige Versuche, den Quellcode oder andere Geschäftsgeheimnisse des Nitro-IP ganz oder teilweise abzuleiten oder darauf zuzugreifen; (iv) alle Eigentumshinweise von der Nitro-IP entfernen; (v) das Nitro-IP auf eine Art und Weise oder für einen Zweck zu nutzen, der geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte einer Person verletzt, missbraucht oder auf andere Weise verletzt oder der gegen geltendes Recht verstößt; (vi) „Links“ zu oder einen „Rahmen“ oder „Spiegel“ der Dienste oder eines Teils davon erstellen; (vii) die Dienste auf einem Server verfügbar zu machen, auf den über ein öffentliches Netzwerk, wie zum Beispiel und ohne Einschränkung, das Internet oder ein Intranet, zugegriffen werden kann, und zwar in einer Weise, die es ermöglicht, die Dienste zu kopieren oder unter Verstoß gegen diese zu nutzen der Vereinbarung oder zur Umgehung etwaiger hierin enthaltener Beschränkungen; oder (viii) Benutzeranmeldeinformationen unter Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen weiterzugeben.
3.3. Unbefugte Weitergabe von Lizenzen. Der Kunde erkennt an, dass jedes Benutzerkonto einem bestimmten Benutzer zugewiesen und nicht übertragbar ist. Ein Konto darf nur von dem einzelnen Benutzer genutzt werden, dem es zugeordnet ist. Der Kunde verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die unbefugte Weitergabe von Lizenzen zu verhindern und die Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung sicherzustellen.
3.4. Onboarding, Aktivierung und Lieferung. Nitro unternimmt angemessene Anstrengungen, um dem Kunden die Dienste abhängig von den Onboarding-Spezifikationen innerhalb von zehn (10) Werktagen nach dem Datum des Inkrafttretens zur Verfügung zu stellen. Der Kunde kann Implementierungs- und Aktivierungsdienste bestellen, wie im Bestellformular dargelegt.
3.5. Integration der Dienste. Sofern im Bestellformular oder in einer anderen Vereinbarung zwischen beiden Parteien nicht ausdrücklich anders beschrieben, liegt es in der Verantwortung des Kunden, die Dienste in die Infrastruktur oder Software des Kunden (falls zutreffend) zu integrieren.
3.6. Entwicklung der Dienste. Nitro bietet die Dienste als Software-as-a-Service an, was bedeutet, dass Nitro kontinuierlich an der Aktualisierung und Verbesserung der Dienste arbeitet. Neue Versionen der Dienste werden dem Kunden während der Laufzeit als allgemein verfügbar für Nitro-Kunden zur Verfügung gestellt. Nitro behält sich das Recht vor (ist jedoch nicht dazu verpflichtet), betriebliche oder technische Änderungen an den Diensten vorzunehmen, damit die Dienste mit den Marktstandards Schritt halten. Nitro informiert den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist über alle Änderungen, Ergänzungen oder Verbesserungen von Funktionen der Dienste.
3.7. Vorbehalt der Rechte. Nitro behält sich alle Rechte vor, die dem Kunden in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden. Mit Ausnahme der im Rahmen dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten eingeschränkten Rechte und Lizenzen gewährt nichts in dieser Vereinbarung stillschweigend, durch Verzicht, Rechtsverwirkung oder auf andere Weise dem Kunden oder einem Dritten geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte, Titel oder Interessen an oder an die Nitro-IP. Der Kunde erkennt an, dass das geistige Eigentum von Nitro durch Urheberrechte und andere Gesetze geschützt ist.
3.8. Testlizenz. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesen Nutzungsbedingungen gilt dieser Abschnitt 3.8 gilt nur für Kunden, wenn ein Test- oder Evaluierungszeitraum von Nitro im Bestellformular ausdrücklich akzeptiert wurde:
a) Wenn der Kunde die Dienste evaluiert, gewährt Nitro dem Kunden hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufliche, zeitlich begrenzte Lizenz für den Zugriff auf die Dienste und deren Nutzung ausschließlich für interne Test- und Evaluierungszwecke (die „ Testlizenz“) vom Datum des Inkrafttretens bis zum Ablaufdatum der Testlizenz (der „ Testlizenzzeitraum“);
b) Nitro hat das Recht, die Vereinbarung während des Testlizenzzeitraums jederzeit ohne vorherige Ankündigung und ohne Haftung zu kündigen;
c) Der Kunde hat das Recht, den Vertrag während der Testlizenzlaufzeit bequem durch schriftliche Mitteilung an Nitro zu kündigen. Wenn der Kunde von diesem Kündigungsrecht nicht vor dem Ablaufdatum der Testlizenz Gebrauch macht, hat der Kunde nicht mehr das Recht, den Vertrag aus praktischen Gründen zu kündigen, und der Vertrag und die Testlizenz gehen automatisch in Dienste über, die vom Kunden gemäß zu zahlen sind Abonnementgebühren, zusätzliche Gebühren und Gebühren für übermäßigen Verbrauch, soweit zutreffend, wie in der Vereinbarung für die Laufzeit dargelegt; Und,
d) Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Nitro keine Ergebnisse von Benchmark-Tests veröffentlichen oder deren Funktionen, Fehler oder Bugs an Dritte weitergeben. Während des Testlizenzzeitraums ist Nitro nicht verpflichtet, Support zu leisten; vorausgesetzt jedoch, dass Nitro nach eigenem Ermessen gemeldete Fehler beheben und dem Kunden nach eigenem Ermessen Support und Beratung zu den Diensten bieten kann.
4. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
4.1. Geistige Eigentumsrechte an Nitro IP. Der Kunde erkennt an, dass Nitro (und ggf. seine Lizenzgeber) im Verhältnis zwischen Kunde und Nitro der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte von Nitro ist und bleibt. Nichts in der Vereinbarung überträgt Eigentums- oder Eigentumsrechte an Nitro IP an den Kunden oder einen Dritten, es sei denn, dies wird ausdrücklich in den Abschnitten 3 gewährt.1 und 3.8(a). Der Kunde erwirbt in keiner Weise Titel, Eigentumsrechte, geistige Eigentumsrechte oder andere Eigentumsrechte jeglicher Art am Nitro-IP. Der Kunde erkennt an, dass das geistige Eigentum von Nitro durch Urheberrechte, Markenrechte und andere Gesetze geschützt ist.
4.2. Rückmeldung. Wenn der Kunde oder ein Benutzer per Post, E-Mail, Telefon oder auf andere Weise Rückmeldungen oder Vorschläge zu Aspekten des Nitro-IP oder anderer Nitro-Waren oder -Dienstleistungen gibt, einschließlich und ohne Einschränkung, indem er neue Features oder Funktionen im Zusammenhang damit vorschlägt, oder Wenn Sie Kommentare, Fragen, Vorschläge oder Ähnliches („ Feedback“) hinterlassen, gewährt der Kunde Nitro hiermit eine nicht-exklusive, gebührenfreie, übertragbare, unterlizenzierbare, unwiderrufliche und unbefristete weltweite Lizenz zur Nutzung, zum Gewinn daraus, zur Offenlegung, Veröffentlichung, Halten Sie dieses Feedback geheim und/oder verwerten Sie es anderweitig in einem beliebigen Medium, ohne dass dem Kunden oder einem Benutzer weitere Verpflichtungen oder Vergütungen entstehen. Feedback stellt keine vertraulichen Informationen des Kunden dar.
4.3. Nutzungsdaten. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Nitro aggregierte Daten und Systemnutzungs-, Analyse- und Diagnoseinformationen („ aggregierte Statistiken“) generiert, kompiliert, speichert und nutzt, um die Dienste zu überwachen und zu verbessern, bei der Bereitstellung von Support zu helfen und für die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen. Im Verhältnis zwischen Nitro und dem Kunden gehören alle Rechte, Titel und Interessen an den aggregierten Statistiken und allen darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechten ausschließlich Nitro und verbleiben ausschließlich bei Nitro. Der Kunde erkennt an, dass Nitro aggregierte Statistiken basierend auf der Nutzung der Dienste durch den Kunden und andere Benutzer erstellen wird, und der Kunde stimmt zu, dass Nitro: (a) solche aggregierten Statistiken öffentlich zugänglich machen kann; (b) diese Informationen in dem Umfang und in der Art und Weise nutzen, wie es die geltenden Gesetze oder Vorschriften erfordern, und für Zwecke der Datenerfassung, Analyse, Serviceverbesserung und des Marketings, vorausgesetzt, dass diese Daten und Informationen den Kunden oder seine vertraulichen Informationen nicht identifizieren; und (c) diese Informationen zum Branchen-Benchmarking nutzen, um die Nutzung zu verstehen, die Dienste und den Support zu verbessern, neue Produkte und Dienste zu entwickeln und für andere Geschäftszwecke. Die aggregierten Statistiken gelten nicht als Kundendaten.
5. KUNDENDATEN
5.1. Nitro erkennt an, dass der Kunde im Verhältnis zwischen Nitro und dem Kunden alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an den Kundendaten besitzt. Der Kunde gewährt Nitro hiermit eine nicht ausschließliche, gebührenfreie, weltweite Lizenz, die Kundendaten zu kopieren, zu reproduzieren, zu speichern, zu verteilen, zu veröffentlichen, zu exportieren, anzupassen, zu bearbeiten und zu übersetzen und die Kundendaten anderweitig zu nutzen, anzuzeigen und auszuführen alle Handlungen in Bezug auf die Kundendaten in dem Umfang, der vernünftigerweise erforderlich ist, um dem Kunden die Dienste und den Support bereitzustellen und um die Verpflichtungen von Nitro zu erfüllen und die Rechte von Nitro im Rahmen der Vereinbarung auszuüben. Der Kunde gewährt Nitro außerdem das Recht, diese Rechte an seine Subunternehmer (wie zum Beispiel Hosting-, Konnektivitäts- und Telekommunikationsdienstleister) zu unterlizenzieren, soweit dies für die Erfüllung der Pflichten von Nitro und die Ausübung der Rechte von Nitro im Rahmen dieser Vereinbarung angemessen erforderlich ist.
5.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass zur Vertragserfüllung und zur Nutzung der Funktionalitäten der Dienste bestimmte Kundendaten an Empfänger und Dritte weitergegeben werden können (z. B. zur Bearbeitung von zu unterzeichnenden Dokumenten, zur Erstellung und Unterzeichnung von Dokumenten). oder zur Identifizierung von Benutzern). Ungeachtet Abschnitt 11 (Vertrauliche Informationen) stellt eine solche Offenlegung ausdrücklich keinen Verstoß gegen die Vertraulichkeit dar und ist zulässig.
5.3. Der Kunde garantiert Nitro, dass die Kundendaten, wenn sie von Nitro gemäß der Vereinbarung verwendet werden, nicht die geistigen Eigentumsrechte oder andere gesetzliche Rechte einer Person oder eines Dritten verletzen und nicht gegen die Bestimmungen geltender Gesetze, Gesetze oder Vorschriften verstoßen. in jeder anwendbaren Gerichtsbarkeit.
6. DATENSCHUTZ
6.1. Datenschutz und Datenverarbeitung. Nitro verarbeitet personenbezogene Daten im Namen des Kunden, um die Dienste bereitzustellen, Support anzubieten und allgemein seine Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung zu erfüllen. Der entsprechende Datenverarbeitungszusatz gilt für diese Verarbeitung personenbezogener Daten und gilt als Teil der Vereinbarung.
7. VERIFIZIERUNG DER NUTZUNG
7.1. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Dienste integrierte Echtzeit-Volumenzähler und andere Berichtstools umfassen können, die für Nitro erforderlich sind, um die genaue (Volumen-)Nutzung der Dienste durch den Kunden, seine Begünstigten und Benutzer zu überwachen. Solche Nutzungskontrollen/-tools ermöglichen es Nitro, die entsprechenden Abonnementgebühren und zusätzlichen Gebühren sowie Gebühren für übermäßigen Verbrauch (sofern zutreffend) in Rechnung zu stellen.
7.2. Wenn eine solche Nutzungskontrolle oder Prüfung ergibt, dass der Kunde, seine Begünstigten oder Benutzer die Dienste über die Menge oder den Umfang hinaus nutzen, die rechtmäßig im Rahmen der Vereinbarung lizenziert wurden, und der Kunde daher den an Nitro geschuldeten Gebührenbetrag zu niedrig gezahlt hat, unbeschadet aller anderen Rechte und Der Kunde hat Nitro den Betrag dieser Unterzahlung unverzüglich zuzüglich Zinsen gemäß Abschnitt 8 an Nitro zu zahlen.6.
8. GEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
8.1. Gebühren. Der Kunde zahlt Nitro alle Beträge in der im Bestellformular angegebenen Währung. Die im Bestellformular angegebenen Abonnementgebühren stellen eine minimale finanzielle Verpflichtung des Kunden dar, auch wenn der Kunde das enthaltene Abonnementvolumen nicht vollständig verbraucht hat.
8.2. Zusätzliche Gebühren. Abhängig von den Diensten, den zur Verfügung gestellten Funktionalitäten und den vom Kunden gewünschten Implementierungs- und Aktivierungsdiensten können zusätzliche Gebühren anfallen (z. B. SMS-OTP-Signierung, Aktivierung und Nutzung von über Drittanbieter angebotenen Signaturmethoden usw.). Diese zusätzlichen Gebühren werden monatlich in Rechnung gestellt, sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist. Diese zusätzlichen Gebühren gelten nur, wenn sie im Bestellformular ausdrücklich angegeben sind.
8.3. Gebühren für übermäßigen Konsum. Übernutzungsgebühren werden fällig, wenn die Nutzung das in der Standard-Abonnementgebühr enthaltene Abonnementvolumen übersteigt. Solche Gebühren für übermäßigen Verbrauch werden monatlich in Rechnung gestellt, sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist. Diese Mehrverbrauchsgebühren gelten nur, wenn dies ausdrücklich im Bestellformular festgelegt ist.
8.4. Rechnungen, keine Rückerstattung. Alle unbestrittenen Beträge in den Rechnungen von Nitro sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ausstellung fällig. Rechnungen müssen innerhalb von zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich oder per E-Mail an Nitro's unter der E-Mail-Adresse ar.eu@gonitro.com angefochten werden, wobei die Art des Streits sowie etwaige Angaben in angemessener Detaillierung dargelegt werden müssen geeignete Informationen zur Stützung der Position des Kunden („ Rechnungsstreitzeitraum“). Über diese Frist hinaus gelten Rechnungen als anerkannt. Sofern dies nicht durch geltendes Recht verboten ist oder dies nicht ausdrücklich im Bestellformular angegeben ist, sind alle Zahlungen von Rechnungen, die Nitro an den Kunden ausstellt, endgültig und nicht erstattungsfähig. Für den Fall, dass sich der Kunde in Konkurs befindet, einen Zahlungsaufschub beantragt, einer allgemeinen Vermögenspfändung unterliegt, in Liquidation gerät oder aufgelöst wird, werden die gesamten im Rahmen des Vertrags zu zahlenden Beträge sofort fällig.
8.5. Elektronische Rechnungsstellung. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die elektronische Rechnungsstellung, die im PDF-Format an die im Bestellformular angegebene Rechnungs-E-Mail-Adresse des Kunden gesendet wird. Der Kunde kann von Nitro verlangen, eine gedruckte Kopie der Rechnungen an seine physische Adresse zu senden.
8.6. Späte Zahlung. Wenn Nitro die Zahlung nicht bis zum jeweiligen Fälligkeitsdatum erhält, muss der Kunde ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit Zinsen in Höhe eines Satzes zahlen, der niedriger ist als ein Prozent (1%) pro Monat/zwölf Prozent (12%). ) pro Jahr oder den höchsten nach geltendem Recht zulässigen Satz. Darüber hinaus hat der Kunde alle angemessenen Kosten zu tragen, die Nitro durch die Durchsetzung seiner Zahlungsverpflichtungen entstehen. Wenn der Kunde unbestrittene ausstehende Beträge nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Inverzugsetzungsmitteilung zahlt, ist Nitro berechtigt, seine Verpflichtungen (z. B. durch Aussetzung des Zugangs zu den Diensten) und die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag ohne weitere Ankündigung auszusetzen bis zum Eingang der Zahlung dieser ausstehenden Beträge gegenüber dem Kunden oder gegenüber Nitro haftbar. Im Falle einer solchen Aussetzung kann Nitro als Bedingung für die Wiederherstellung des Zugangs des Kunden zu den Diensten verlangen, dass der Kunde eine Vorauszahlung für den Rest der dann aktuellen Anfangslaufzeit oder Verlängerungslaufzeit (je nach Anwendbarkeit) leistet.
8.7. Keine Aufrechnung; Steuern. Im Rahmen der Vereinbarung geschuldete Beträge sind ohne Aufrechnung oder Gegenforderung und ohne Abzug an Nitro zu zahlen und verstehen sich abzüglich etwaiger Steuern, Zölle, Abgaben oder Veranlagungen, die von einer Regierungsbehörde (national, staatlich, provinziell oder lokal) erhoben werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche Umsatz-, Gebrauchs-, Verbrauchs-, Wert-, Vermögens-, Quellen- oder Mehrwertsteuer, unabhängig davon, ob sie an der Quelle einbehalten wird oder nicht (zusammen „ Umsatzsteuer“). Sofern dies nicht durch geltendes Recht verboten ist, kann Nitro verlangen, dass der Kunde die entsprechenden Umsatzsteuern an Nitro übermittelt. Der vorstehende Satz gilt jedoch nicht, soweit der Kunde steuerbefreit ist, sofern er Nitro innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung vorlegt. Das Versäumnis von Nitro, geltende Steuern in einer Rechnung anzugeben, bedeutet keinen Verzicht oder eine Aberkennung der Rechte oder Pflichten der Parteien gemäß diesem Abschnitt 8.7. Wenn geltendes Recht die Einbehaltung oder den Abzug von Umsatzsteuern oder anderen Steuern oder Abgaben erfordert, muss der Kunde Nitro den einbehaltenen oder abgezogenen Betrag zusätzlich zu den fälligen Gebühren separat zahlen. Zur Klarstellung: Dieser Abschnitt 8.7 regelt keine Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von Nitro basieren.
8.8. Preisanstieg. Sofern im Bestellformular nicht ausdrücklich festgelegt ist, dass die Gebühren während der anfänglichen Laufzeit keiner Preiserhöhung unterliegen, erhöhen sich alle anwendbaren Abonnementgebühren, Zusatzgebühren, Gebühren für übermäßigen Verbrauch und alle anderen im Bestellformular enthaltenen Gebühren automatisch um fünf Prozent (5%) jedes Jahr am Jahrestag des Inkrafttretens, es sei denn, die Parteien haben bei der Verlängerung schriftlich unterschiedliche anwendbare Gebühren vereinbart.
8.9. Modulerweiterungen und Upgrade-Abonnementplan. Der Kunde kann sein Abonnement durch die Bestellung von Modulerweiterungen aktualisieren, was dazu führen kann, dass zusätzliche Abonnementgebühren, zusätzliche Gebühren und/oder Gebühren für übermäßigen Verbrauch fällig werden. Solche Modulerweiterungen können durch Unterzeichnung eines neuen Bestellformulars oder Nachtrags oder über den autorisierten Wiederverkäufer (falls zutreffend) bestellt werden. Modulerweiterungen gelten standardmäßig für den verbleibenden Teil der Laufzeit, werden jedoch nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden aktiviert.
9. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
9.1. Begriff. Die anfängliche Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und bleibt, sofern sie nicht gemäß den ausdrücklichen Bestimmungen dieser Vereinbarung früher gekündigt wird, für den im Bestellformular angegebenen Zeitraum in Kraft (die „ ursprüngliche Laufzeit “). Nach Ablauf der Anfangslaufzeit oder einer nachfolgenden Verlängerungslaufzeit (wie unten definiert) verlängert sich diese Vereinbarung automatisch und stillschweigend um weitere aufeinanderfolgende Laufzeiten von einem (1) Jahr (jeweils eine „ Verlängerungslaufzeit “ und zusammen mit der Anfangslaufzeit die „ Laufzeit “), es sei denn, die Vereinbarung wird gemäß den ausdrücklichen Bestimmungen dieser Vereinbarung früher gekündigt oder eine Partei teilt der anderen Partei mindestens sechs (6) Monate vor Ablauf der dann aktuellen Laufzeit schriftlich mit, dass sie nicht verlängert werden soll.
9.2. Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann unbeschadet ihrer Rechte auf Schadensersatz und aller anderen Rechte, Rechtsbehelfe und/oder Ansprüche, auf die sie gesetzlich Anspruch hat, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei diesen Vertrag erheblich verletzt. und ein solcher Verstoß: (a) unheilbar ist; oder (b) eine Heilung möglich ist, dreißig (30) Tage, nachdem die nicht verletzende Partei die verletzende Partei schriftlich über einen solchen wesentlichen Verstoß informiert hat, nicht geheilt ist. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass folgende Umstände als wesentlicher Verstoß des Kunden angesehen werden: (i) jede Nutzung der Dienste außerhalb des Umfangs des dem Kunden gewährten Nutzungsrechts oder der Lizenz, wie in der Vereinbarung und den geltenden Nutzungsbedingungen dargelegt und das entsprechende Bestellformular; (ii) jeglicher Verstoß des Kunden gegen geltende Datenschutzgesetze; (iii) jeder Verstoß des Kunden gegen Abschnitt 11 (Vertraulichkeit); und (iv) jede Verletzung oder Veruntreuung von Nitro IP durch den Kunden. Das Vorstehende (i) bis (iv) gilt auch für die Handlungen oder Unterlassungen der Begünstigten des Kunden und der Nutzer, die zum Eintritt des wesentlichen Verstoßes führen.
9.3. Kündigung im Falle einer Insolvenz. Vorbehaltlich des geltenden Insolvenzrechts kann jede Partei die Vereinbarung ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention sofort kündigen, ohne schadensersatzpflichtig zu sein und unbeschadet ihrer Rechte auf Schadensersatz und aller anderen ihr zustehenden Rechte, Rechtsbehelfe und/oder Ansprüche gesetzlich berechtigt sein, die andere Partei schriftlich zu kündigen, wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird, einem freiwilligen oder unfreiwilligen Konkurs-, Insolvenz- oder ähnlichen Verfahren unterliegt oder anderweitig liquidiert wird oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt.
9.4. Aussetzung oder Beendigung des Zugriffs. Ohne die sonstigen Rechte und Rechtsmittel von Nitro einzuschränken und ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung kann Nitro den Zugriff eines Kunden oder eines anderen Benutzers auf einen Teil oder alle Dienste jederzeit aussetzen oder beenden, wenn: (i) Nitro nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass: (a) Es besteht eine Bedrohung oder ein Angriff auf die Nitro-IP; (b) die Nutzung der Nitro-IP durch den Kunden oder einen anderen Benutzer die Nitro-IP oder einen anderen Kunden oder Anbieter von Nitro stört oder ein Sicherheitsrisiko für sie darstellt; (c) Der Kunde oder ein Benutzer nutzt die Nitro-IP für betrügerische oder illegale Aktivitäten; (d) Vorbehaltlich des anwendbaren Rechts hat der Kunde die Fortsetzung seiner Geschäftstätigkeit im normalen Geschäftsverlauf eingestellt, eine Abtretung zugunsten von Gläubigern oder eine ähnliche Verfügung über seine Vermögenswerte vorgenommen oder ist Gegenstand einer Insolvenz, Umstrukturierung, Liquidation, Auflösung oder geworden ähnliches Verfahren; oder (e) die Bereitstellung der Dienste durch Nitro für den Kunden oder einen anderen Benutzer ist durch geltendes Recht verboten; (ii) ein Anbieter von Nitro den Zugriff oder die Nutzung von Diensten oder Produkten Dritter durch Nitro ausgesetzt oder beendet hat, die erforderlich sind, um dem Kunden den Zugriff auf die Dienste zu ermöglichen; (iii) der Kunde es versäumt, einen unbestrittenen hiernach geschuldeten Betrag an Nitro zu zahlen, und der Kunde es versäumt, die Nichtzahlung innerhalb von zehn (10) Tagen ab dem Datum einer schriftlichen Inverzugsetzungsmitteilung von Nitro an den Kunden zu beheben; oder (iv) Nitro ist aus rechtlichen oder behördlichen Gründen nicht mehr in der Lage, die Dienste zu besitzen bzw. zu betreiben (zusammenfassend eine „ Dienstaussetzung“).Nitro übernimmt keine Haftung für Schäden, Verbindlichkeiten, Verluste (einschließlich Daten- oder Gewinnverluste) oder andere Folgen, die dem Kunden oder einem Benutzer infolge einer Dienstunterbrechung entstehen könnten. Für den Fall, dass Nitro berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß Abschnitt 9 zu kündigen.2 Nitro kann alternativ nach Nitros Wahl das im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Nutzungsrecht und die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen aussetzen, anstatt die Vereinbarung sofort zu kündigen, ohne dass irgendwelche Formalitäten oder Entschädigungen erforderlich sind und unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsbehelfe, die Nitro gemäß der Vereinbarung zur Verfügung stehen Vereinbarung oder nach geltendem Recht.
9.5. Auswirkungen einer Kündigung. Bei Beendigung der Vereinbarung aus welchem Grund auch immer:
a) Die Rechte des Kunden an den Diensten erlöschen automatisch und alle Rechte und Lizenzen, die dem Kunden gemäß diesen Nutzungsbedingungen gewährt werden, erlöschen automatisch;
b) Der Kunde, seine Begünstigten und Benutzer müssen die Nutzung der Dienste unverzüglich einstellen und alle Kopien der Dokumentation, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, löschen, vernichten oder zurückgeben.
c) Nitro wird alle in den Diensten gespeicherten Kundendaten löschen (oder auf ausdrückliche schriftliche Anfrage des Kunden, die innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung eingeht, zurückgeben) und die aktive Umgebung und/oder Konten des Kunden, in denen die Dienste angeboten werden, außer Betrieb nehmen betrieben werden. Der Kunde erkennt jedoch an, dass die Dienste Funktionen zum Herunterladen solcher Kundendaten direkt von den Diensten umfassen können (z. B. Download-Funktionen oder API-Aufrufe), die der Kunde zunächst verwenden muss, um die Kundendaten zu erhalten;
d) Vorbehaltlich Abschnitt 9.5(c) muss jede Partei alle Kopien der vertraulichen Informationen der anderen Partei zurückgeben oder vernichten (außer wenn dies zur Einhaltung geltender Gesetze erforderlich ist, vorausgesetzt, dass die hierin enthaltenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bis zu der in Abschnitt 11 festgelegten Dauer gelten).4) und auf schriftliche Anfrage der offenlegenden Partei schriftlich deren Vernichtung bestätigen;
e) Der Kunde ist verpflichtet, Nitro unverzüglich alle Gebühren und sonstigen Beträge zu zahlen, die Nitro bis einschließlich zum Datum des Inkrafttretens der Kündigung verdient hat oder die Nitro zusteht, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) der gesamten Abonnementgebühr, etwaiger zusätzlicher Gebühren und Gebühren für übermäßigen Verbrauch (sofern zutreffend). ), die automatisch in voller Höhe vom Kunden zu zahlen ist (außer im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den Kunden, die durch einen wesentlichen Verstoß ausgelöst wird, der nachweislich Nitro zuzuschreiben ist).
10. VERANTWORTLICHKEITEN UND EINSCHRÄNKUNGEN DES KUNDEN
10.1. Akzeptable Verwendung. Sofern in einem bestimmten Bestellformular nichts anderes vereinbart wurde, ist es dem Kunden nicht gestattet: (a) die Dienste für Büro- oder Time-Sharing-Zwecke zu nutzen oder Dritten auf andere Weise die Nutzung der Dienste zu gestatten; (b) Passwörter oder andere Anmeldeinformationen an Dritte oder Personen weiterzugeben; (c) nicht öffentliche Funktionen der Dienste mit Dritten teilen; (d) auf die Dienste zuzugreifen oder sie zu nutzen, um ein wettbewerbsfähiges Produkt oder eine konkurrenzfähige Dienstleistung zu entwickeln, um ein Produkt oder eine Dienstleistung unter Verwendung ähnlicher Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Dienste zu erstellen oder um Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Dienste zu kopieren Dienstleistungen.
Dem Kunden ist es außerdem nicht gestattet: (a) sich an Web-Scraping oder Daten-Scraping auf oder im Zusammenhang mit den Diensten zu beteiligen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Sammeln von Informationen durch Software, die menschliche Aktivitäten simuliert, oder durch Bots oder Webcrawler; oder (b) die Dienste für Folgendes nutzen: (i) Aktivitäten, die gegen das Gesetz, die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Moral verstoßen, (ii) unerwünschte kommerzielle Kommunikation (z. B. Spam); (iii) Sammeln oder Sammeln personenbezogener Daten unter Verstoß gegen das Gesetz (z. B. Phishing); oder (iv) jede Aktivität, die beleidigend, verleumderisch, jugendgefährdend, unanständig, illegal, die Rechte Dritter verletzend oder anderweitig anstößig ist.
Kunden und ihre Benutzer dürfen die Dienste nur in einer Weise nutzen, die eine angemessene Nutzung der Dienste darstellt. Während Nitro den Faktoren der angemessenen Nutzung keine strengen Beschränkungen auferlegt, behält sich Nitro das Recht vor (ist jedoch nicht dazu verpflichtet), die Nutzung des Kunden, seiner Begünstigten und des Benutzers fortlaufend zu überwachen, um etwaige Abweichungen von der angemessenen Nutzung festzustellen.
Wenn Nitro einen Verstoß gegen die Anforderungen dieses Abschnitts 10 vermutet.1 Nitro kann den Zugang des Kunden zu den Diensten ohne Vorankündigung sperren, insbesondere auch durch Benutzer, zusätzlich zu anderen Rechtsmitteln, die Nitro zur Verfügung stehen. Diese Nutzungsbedingungen erfordern nicht, dass Nitro Maßnahmen gegen den Kunden, einen Benutzer oder einen anderen Dritten wegen Verstoßes gegen diesen Abschnitt 10 ergreift.1 oder diese Nutzungsbedingungen, aber Nitro steht es frei, solche Maßnahmen nach eigenem Ermessen zu ergreifen. Wenn Nitro nach eigenem Ermessen entscheidet, dass die angemessene Nutzung der Dienste durch einen Kunden, seine Begünstigten und/oder seine Benutzer überschritten wurde, hat Nitro das Recht, die Nutzung der Dienste durch diesen Benutzer zu drosseln oder auszusetzen. Unter extremen Umständen, die von Nitro nach eigenem Ermessen festgelegt werden, hat Nitro das Recht, den Vertrag zu kündigen, vorausgesetzt, Nitro unternimmt angemessene Anstrengungen, um dem Kunden im Voraus eine Beschreibung der übermäßigen oder anormalen Nutzung und eine Erklärung für den Verstoß zu liefern Angemessene Nutzung.
10.2. Unbefugter Zugriff. Der Kunde muss den unbefugten Zugriff auf den Dienst verhindern, unter anderem durch den Schutz seiner Passwörter und anderer Anmeldeinformationen. Der Kunde muss Nitro unverzüglich über jede bekannte oder vermutete unbefugte Nutzung der Dienste oder eine Verletzung ihrer Sicherheit informieren und sich nach besten Kräften bemühen, diese Verletzung zu stoppen.
10.3. Einhaltung von Gesetzen. Bei der Nutzung des Dienstes müssen der Kunde und die Benutzer alle geltenden Gesetze einhalten, insbesondere die geltenden Datenschutzgesetze.
10.4. Benutzer des Kunden. Der Kunde wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um alle Benutzer auf die Bestimmungen dieser Vereinbarung aufmerksam zu machen, die für die Nutzung des Nitro-IP durch diesen Benutzer gelten, und er wird die Benutzer dazu veranlassen, diese Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für: (a) alle Benutzer und Begünstigten, die den Dienst nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, unbefugtes Benutzerverhalten und jegliches Benutzerverhalten, das gegen die Anforderungen der für den Kunden geltenden Vereinbarung verstoßen würde; und (b) jegliche Nutzung der Dienste über das Konto des Kunden, unabhängig davon, ob diese autorisiert oder unbefugt ist. Jede Handlung oder Unterlassung eines Begünstigten oder eines Nutzers, die, wenn sie vom Kunden vorgenommen würde, einen Verstoß gegen diese Vereinbarung darstellen würde, gilt als Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung.
11. VERTRAULICHE INFORMATIONEN
11.1. Vertraulichkeit. Von Zeit zu Zeit während der Laufzeit kann jede Partei vertrauliche Informationen offenlegen oder der anderen Partei zur Verfügung stellen. Jede empfangende Partei muss alle vertraulichen Informationen, die sie von der offenlegenden Partei erhalten hat, vertraulich behandeln, geheim halten und diese vertraulichen Informationen mit mindestens einem angemessenen Maß an Sorgfalt schützen und sie nicht an Dritte außer ihren verbundenen Unternehmen, Vertretern, Mitarbeitern und Beratern weitergeben oder Berater (oder in Bezug auf Nitro, seine Lieferanten und Lizenzgeber) und nur, wenn: (a) eine solche Offenlegung für die Erbringung von Dienstleistungen oder in Bezug auf die Vereinbarung erforderlich ist; und (b) diese verbundenen Unternehmen, Vertreter, Mitarbeiter, Berater oder Consultants (oder in Bezug auf Nitro seine Lieferanten und Lizenzgeber) an eine Vertraulichkeitsverpflichtung gebunden sind, die mindestens so streng ist, wie in diesem Abschnitt 11 enthalten. Im Rahmen der Vereinbarung offengelegte vertrauliche Informationen dürfen von der empfangenden Partei nicht für andere Zwecke verwendet werden als für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung. Die empfangende Partei trifft Vorkehrungen, um die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu wahren.
11.2. Ausschlüsse. Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die:
a) veröffentlicht werden oder auf andere Weise als durch einen Verstoß gegen die Vereinbarung öffentlich zugänglich gemacht werden;
b) nachweislich der empfangenden Partei vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren;
c) rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden, außer durch eine Verletzung der Vertraulichkeit durch diesen Dritten; oder,
d) nachweislich von der empfangenden Partei unabhängig von der Offenlegung und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei erstellt wurden.
11.3. Gerichts- oder behördliche Anordnung. Eine Partei, die vertrauliche Informationen erhält, kann diese vertraulichen Informationen in dem Umfang offenlegen, der gemäß einer gerichtlichen oder anderen behördlichen Anordnung erforderlich ist, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei:
a) der offenlegenden Partei vor einer solchen Offenlegung eine angemessene Frist setzt, um ihr eine angemessene Gelegenheit zu geben, eine Schutzanordnung oder eine gleichwertige Anordnung zu erwirken, es sei denn, der empfangenden Partei ist dies gesetzlich untersagt;
b) in angemessener Weise mit der offenlegenden Partei bei ihren angemessenen Bemühungen kooperiert, eine Schutzanordnung oder einen anderen geeigneten Rechtsbehelf zu erwirken;
c) nur den Teil der vertraulichen Informationen offenlegt, der gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist, und,
d) unternimmt angemessene Anstrengungen, um von der zuständigen Justiz- oder Regierungsbehörde eine zuverlässige schriftliche Zusicherung zu erhalten, dass sie den vertraulichen Informationen das höchste Schutzniveau bietet, das nach geltendem Recht oder geltenden Vorschriften verfügbar ist.
11.4. Dauer. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt 11 ersetzen alle zuvor zwischen den Parteien unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarungen (falls zutreffend) und bleiben während der Laufzeit und fünf (5) Jahre nach der Kündigung oder dem Ablauf der Vereinbarung bestehen; Vorausgesetzt jedoch, dass in Bezug auf vertrauliche Informationen, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen (wie nach geltendem Recht festgelegt), diese Geheimhaltungsverpflichtungen über die Kündigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung hinaus bestehen bleiben, solange diese vertraulichen Informationen weiterhin dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen unterliegen nach geltendem Recht.
12. ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN; HAFTUNGSAUSSCHLUSS
12.1. Gegenseitige Zusicherungen und Gewährleistungen.
(a) Jede Partei sichert zu, garantiert und verpflichtet sich, dass: (i) sie die volle Macht und Befugnis hat, diese Vereinbarung abzuschließen und ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen; und (ii) die Annahme und Erfüllung dieser Vereinbarung verstößt nicht gegen mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit Dritten oder gegen die Verpflichtung gegenüber Dritten, Informationen oder Materialien vertraulich zu behandeln oder vertraulich zu behandeln.
(b) MIT AUSNAHME DER IN ABSCHNITT 12 DARGELEGTEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNGEN.1(a), DIE DIENSTLEISTUNGEN, DAS NITRO-IP UND ALLE IMPLEMENTIERUNGS- UND AKTIVIERUNGSDIENSTLEISTUNGEN WERDEN „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT. NITRO LEHNT HIERMIT ALLE BEDINGUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN AB, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG. NITRO SCHLIESST AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN BEDINGUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, TITEL UND NICHTVERLETZUNG SOWIE ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERLAUF, DER NUTZUNG ODER DER HANDELSPRAXIS ERGEBEN, AUS. MIT AUSNAHME DER IN ABSCHNITT 12(a) DARGELEGTEN BESCHRÄNKTEN GARANTIEN ÜBERNIMMT NITRO KEINE GARANTIE JEGLICHER ART, DASS DAS NITRO-IP ODER JEGLICHE IMPLEMENTIERUNGS- UND AKTIVIERUNGSDIENSTLEISTUNGEN ODER ERGEBNISSE DEREN VERWENDUNG DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ODER ANDERER PERSONEN ENTSPRECHEN. OHNE UNTERBRECHUNG FUNKTIONIEREN, DAS GEWÜNSCHTE ERGEBNIS ERREICHEN, KOMPATIBEL MIT SOFTWARE, SYSTEM ODER ANDEREN DIENSTLEISTUNGEN SEIN ODER SICHER, GENAU, VOLLSTÄNDIG, FREI VON SCHÄDLICHEM CODE ODER FEHLERFREI SEIN ODER DASS DIE DIENSTLEISTUNGEN GEGEN HACKING ODER ANDERES SICHER SIND UNBEFUGTES EINDRINGEN ODER DASS KUNDENDATEN PRIVAT ODER SICHER BLEIBEN.
12.2. Garantien des Kunden.
Der Kunde sichert zu, garantiert und verpflichtet sich, dass:
(a) kein ihm bekannter anhängiger oder drohender Anspruch oder Rechtsstreit hätte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf seine Fähigkeit, die vertraglichen Anforderungen zu erfüllen;
(b) es hat sich selbst und seine Begünstigten (sofern zutreffend) korrekt identifiziert und Nitro oder über die Dienste keine falschen Informationen über sich selbst zur Verfügung gestellt;
(c) es sich um eine juristische Person handelt, die nach geltendem Recht zur Geschäftstätigkeit berechtigt ist;
(d) es muss jeden Benutzer genau identifizieren und Nitro oder über die Dienste keine ungenauen Informationen über diesen Benutzer zur Verfügung stellen; Und,
(e) dass der Kunde die erforderlichen Rechte und Einwilligungen in Bezug auf die Kundendaten besitzt oder anderweitig besitzt und haben wird, so dass sie, wie sie von Nitro empfangen und in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung verarbeitet werden, sie nicht verletzen oder missbräuchlich verwenden oder anderweitig gegen geistige Eigentumsrechte oder Datenschutz- oder andere Rechte Dritter verstoßen oder gegen geltendes Recht verstoßen.
13. SCHADENERSATZ
13.1. Nitro-Entschädigung.
(a) Nitro entschädigt, verteidigt und hält den Kunden schadlos für alle Verluste, die dem Kunden aufgrund von Ansprüchen Dritter entstehen, dass die Dienste oder die Nutzung der Dienste gemäß dieser Vereinbarung diese verletzen oder missbrauchen Patente, Urheberrechte oder Geschäftsgeheimnisse Dritter, sofern der Kunde Nitro unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert, mit Nitro zusammenarbeitet und Nitro die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung eines solchen Anspruchs einräumt.
(b) Wenn ein Anspruch Dritter geltend gemacht wird oder nach Einschätzung von Nitro wahrscheinlich erhoben wird, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Nitro nach alleinigem Ermessen von Nitro: (i) die zu erstellenden Dienste oder Komponenten oder Teile davon ändern oder ersetzen kann es ist nicht verletzend; oder (ii) dem Kunden das Recht zu verschaffen, die Dienste weiterhin zu nutzen. Wenn Nitro feststellt, dass keine Alternative angemessen verfügbar ist, kann Nitro diese Vereinbarung insgesamt oder in Bezug auf die betroffene Komponente oder den betroffenen Teil mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen und Nitro wird dem Kunden eine anteilige Rückerstattung des Abonnements gewähren Vom Kunden im Voraus gezahlte Gebühren, die sich auf den spezifischen verletzenden Teil der Dienste für den Zeitraum beziehen, in dem der Kunde die Dienste aufgrund einer solchen Kündigung durch Nitro nicht nutzen konnte.
(c) Dieser Abschnitt 13.1 gilt nicht in dem Umfang, in dem der mutmaßliche Verstoß auf Folgendes zurückzuführen ist: (i) Nutzung der Dienste in Kombination mit Daten, Software, Hardware, Ausrüstung oder Technologie, die nicht von Nitro bereitgestellt oder von Nitro nicht schriftlich genehmigt wurden; (ii) Missbrauch der Dienste durch Kunden, Begünstigte oder Benutzer; (iii) Änderungen an den Diensten, die nicht von Nitro vorgenommen wurden; oder (iv) dadurch entsteht, dass der Kunde, seine Begünstigten oder Benutzer die neueste neue Version nicht verwenden; oder (v) eine Verletzung dieser Vereinbarung durch den Kunden.
13.2. Einziges Heilmittel.
ABSCHNITT 13.1 UND 13.2 FESTLEGT DIE EINZIGEN RECHTSMITTEL DES KUNDEN UND DIE EINZIGE HAFTUNG UND VERPFLICHTUNG VON NITRO FÜR ALLE TATSÄCHLICHEN, DROHENDEN ODER ANGEGEBENEN ANSPRÜCHE, DASS DAS NITRO-IP GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE DRITTER VERLETZT, missbraucht oder auf andere Weise verletzt. DIE IN ABSCHNITT 14 (HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG) DARGELEGTEN AUSSCHLÜSSE UND EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN FÜR DIE HAFTUNG VON NITRO FÜR SEINE SCHADENERSATZVERPFLICHTUNGEN GEMÄSS ABSCHNITT 13.1.
13.3. Entschädigung des Kunden.
Der Kunde stellt Nitro, seine verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Berater frei, hält sie schadlos und verteidigt sie nach Wahl von Nitro gegen alle Verluste, die sich aus Ansprüchen Dritter auf die Kundendaten oder deren Nutzung ergeben der Kundendaten gemäß dieser Vereinbarung die geistigen Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter sowie alle Ansprüche Dritter, die auf folgenden Ansprüchen des Kunden oder eines Benutzers beruhen, verletzt oder missbraucht: (i) Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten; (ii) Nutzung des Nitro-IP in einer durch diese Vereinbarung nicht genehmigten Weise; (iii) Nutzung des Nitro-IP in Kombination mit Daten, Software, Hardware, Ausrüstung oder Technologie, die nicht von Nitro bereitgestellt oder von Nitro nicht schriftlich genehmigt wurden; oder (iv) Änderungen am Nitro-IP, die nicht von Nitro vorgenommen wurden; (v) wesentlicher Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung; (vi) das Versäumnis des Kunden, erforderliche Aktualisierungen der Dienste vorzunehmen; oder (vii) der Verstoß des Kunden, seiner Begünstigten oder des Benutzers gegen geltende Gesetze, Regeln oder Vorschriften durch oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste; vorausgesetzt, dass der Kunde keine Ansprüche Dritter gegen Nitro begleichen darf, es sei denn, Nitro stimmt einem solchen Vergleich zu, und weiterhin vorausgesetzt, dass Nitro nach eigenem Ermessen das Recht hat, sich gegen solche Ansprüche Dritter zu verteidigen oder sich an der Verteidigung zu beteiligen davon durch einen Rat seiner Wahl.
14. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
14.1. HAFTUNGSGAP. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, ÜBERNIMMT NITRO IN KEINEM FALL DIE GESAMTHAFTUNG (PRO EREIGNIS ODER REIHE VERBUNDENER EREIGNISSE), DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG NACH RECHTLICHER ODER BILLIGRÄTIGKEIT, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, unerlaubter Handlung (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ENTSTEHEN. , Gefährdungshaftung und anderweitig die Gesamtbeträge übersteigen, die NITRO im Rahmen dieser Vereinbarung in den sechs (6) Monaten vor dem Ereignis, das den Anspruch begründet hat, gezahlt wurden.
NICHTS IN DIESER VEREINBARUNG SCHLIESST DIE HAFTUNG BEIDER PARTEIEN AUS ODER BESCHRÄNKT DIE HAFTUNG FÜR TOD ODER KÖRPERVERLETZUNG, DIE DURCH FAHRLÄSSIGKEIT IHRER (ODER IHRES VERTRETERS ODER SUBAUFTRAGNEHMERS) VERURSACHT WURDE, ODER FÜR DIEBSTAHL ODER UNTERSCHREIBUNG VON GELDMITTELN ODER FÜR BETRUG ODER BETRÜGERISCHE FALSCHE DARSTELLUNG.
14.2. AUSGESCHLOSSENE SCHÄDEN. SOWEIT NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG, ÜBERNIMMT NITRO IN KEINEM FALL EINE HAFTUNG AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DEN DIENSTLEISTUNGEN ODER DIESER VEREINBARUNG NACH JEGLICHEN RECHTS- ODER BILLIGSTEN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, unerlaubter Handlung (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), STRAFHAFTUNG UND ANDERWEITIG. FÜR JEGLICHE INDIREKTE SCHÄDEN, STRAFSCHÄDEN, BESONDERE FOLGESCHÄDEN ODER ÄHNLICHE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN FÜR ENTGANGENEN GEWINN ODER GESCHÄFTSVERLUST, EINSATZVERLUST, VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN, VERLUST VON KUNDEN UND VERTRÄGEN, VERLUST DES FIRMENWERTS, KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER DIENSTLEISTUNGEN ODER ANDERWEITIG UND DIE ANSPRÜCHE DRITTER, DIE SICH IN JEDEM FALL AUS DER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER MIT IHRER VEREINBARUNG IN ZUSAMMENHANG STEHEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB NITRO ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE ODER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE ODER SOLCHE VERLUSTE ODER SCHÄDEN ANDERWEITIG VORHERSEHBAR WAREN ODER AUCH WENN DER KUNDE IST RECHTSMITTEL ERFÜLLEN IHREN WESENTLICHEN ZWECK. NITRO ÜBERNIMMT AUCH KEINE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, DIE MIT DER AUSSERGEWÖHNLICHEN NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN DURCH DEN KUNDEN, SEINE BEGÜNSTIGTEN UND/ODER NUTZER IN ZUSAMMENHANG STEHEN ODER DARAUF FOLGEN.
14.3. ANWENDUNG. DIE DURCH DIESEN ABSCHNITT 14 BESCHRÄNKTEN HAFTUNGEN GELTEN ZUGUNSTEN VON NITRO UND SEINEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN SOWIE IHRER JEWEILIGEN LIZENZGEBER, LIEFERANTEN, WERBER, AGENTEN, SPONSOREN, DIREKTOREN, ANGESTELLTEN, ANGESTELLTEN, BERATER, ANDEREN VERTRETERN UND DRITTAUFTRAGNEHMER.
14.4. HAFTUNGSANMERKUNG. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass NITRO seine Preisgestaltung auf den in dieser Vereinbarung dargelegten Haftungsbeschränkungen und Gewährleistungs- und Schadensersatzausschlüssen basiert und diese Vereinbarung im Vertrauen darauf abgeschlossen hat, und dass diese Bedingungen eine wesentliche Grundlage der Vereinbarung zwischen den Parteien bilden. WENN ANWENDBARES RECHT DIE ANWENDUNG DER BESTIMMUNGEN DIESES ABSCHNITTS 14 EINSCHRÄNKT, IST DIE HAFTUNG VON NITRO AUF DAS MAXIMAL ZULÄSSIGE UMFANG BESCHRÄNKT.
15. SPEZIFISCHE BEDINGUNGEN FÜR NITRO SIGN PREMIUM
Soweit sich der Kunde im Bestellformular für den Erhalt von Dienstleistungen entscheidet, die das „Nitro Sign Premium“-Produkt von Nitro umfassen, gelten außerdem die folgenden zusätzlichen Bedingungen:
15,1 Nitro Sign Premium.
Nitro Sign Premium ermöglicht es dem Kunden, Dokumente über ein Online-Webportal und/oder eine API-Integration elektronisch zu signieren. Abhängig von den vom Kunden gewählten Funktionalitäten und vorbehaltlich der rechtzeitigen Zahlung der entsprechenden Gebühren unterstützt Nitro Sign Premium verschiedene Signierungsmethoden.
15,2 Von Dritten angebotene Signaturmethoden.
(a) Nitro Sign Premium integriert auch Signaturmethoden, die von Drittanbietern angeboten und/oder unterstützt werden (z. B. itsme®, Swisscom Signing Service, France Connect, Nordic Identity Schemes, iDIN, OneID usw.) („ Signaturmethoden Dritter“) ) und soweit die Dienste solche Signaturmethoden Dritter umfassen, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, gegebenenfalls an die entsprechenden produktspezifischen Bedingungen gebunden zu sein. Die für den Kunden aktivierten Signaturmethoden Dritter sind standardmäßig im Bestellformular aufgeführt. Die verfügbaren Signaturmethoden von Drittanbietern können sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln, da Nitro Sign Premium als Software-as-a-Service angeboten wird. Signierungsmethoden von Drittanbietern, für die zusätzliche Gebühren zu zahlen sind, werden jedoch nur auf spezifische Anweisung des Kunden aktiviert.
(b) Nitro behält sich das Recht vor, die geltenden produktspezifischen Bedingungen jederzeit durch Benachrichtigung des Kunden zu ändern. Eine solche Änderung kann beispielsweise aufgrund von Änderungen und/oder Aktualisierungen erforderlich sein, die von den Drittanbietern vorangetrieben werden, die an der Bereitstellung der Drittanbieter-Signaturmethoden beteiligt sind, oder aufgrund regulatorischer Änderungen. Für den Fall, dass der Kunde der Anwendbarkeit dieser neuen, aktualisierten produktspezifischen Bedingungen widerspricht, muss der Kunde die Nutzung der jeweiligen Drittanbieter-Signaturmethode unverzüglich einstellen und Nitro innerhalb von dreißig (30) Tagen, nachdem Nitro den Kunden darüber informiert hat, schriftlich informieren aktualisierte produktspezifische Bedingungen. Nitro hat in diesem Fall das Recht, die entsprechende Signierungsmethode zu deaktivieren, ohne dass Nitro dafür haftbar ist.
(c) Da Nitro für die Bereitstellung von Signaturmethoden Dritter auf Drittanbieter angewiesen ist, behält sich Nitro das Recht vor, diese Signaturmethoden Dritter jederzeit nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden zu deaktivieren, wenn eine solche Deaktivierung für notwendig erachtet wird (z. B für den Fall, dass die Zusammenarbeit zwischen Nitro und einem solchen Drittanbieter beendet wird oder für den Fall, dass der Drittanbieter das Angebot des Dienstes oder der entsprechenden Drittanbieter-Signaturmethode einstellt). Nitro haftet im Falle einer solchen Deaktivierung nicht für Schäden, erstattet dem Kunden jedoch (anteilig) alle im Voraus gezahlten Nutzungsgebühren (falls zutreffend) für die entsprechenden Signaturmethoden Dritter, die der Kunde an Nitro für den Zeitraum nach der Deaktivierung gezahlt hat Datum des Inkrafttretens der Deaktivierung, für das der Kunde für die Drittanbieter-Signaturmethode bezahlt hat, diese jedoch aufgrund der Deaktivierung nicht mehr verfügbar war.
(d) Alle Gebühren im Zusammenhang mit den Signierungsmethoden Dritter können während der Laufzeit angepasst werden, wenn diese Preisanpassung auf objektiven (externen) Zwecken basiert. Nitro wird den Kunden in diesem Fall vorab über etwaige Preisanpassungen informieren, die sich auf die Gebühren auswirken, die Nitro dem Kunden in Rechnung stellt. In einem solchen Fall hat der Kunde das Recht, die Nutzung der jeweiligen Drittanbieter-Signaturmethode zu deaktivieren, indem er Nitro innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen nach der Benachrichtigung des Kunden über die Preisanpassung schriftlich darüber informiert. Das Anfordern einer solchen Deaktivierung der entsprechenden Drittanbieter-Signaturmethode gilt als einziges Rechtsmittel des Kunden. Die Deaktivierung hat in keinem Fall Auswirkungen auf das Bestehen der Vereinbarung, die in vollem Umfang in Kraft bleibt.
(e) Falls ein Vorfall (wie im Service Level Agreement von Nitro definiert) im Zusammenhang mit Signierungsmethoden Dritter auftritt, kann sich der Kunde gemäß dem im Service Level Agreement von Nitro festgelegten Verfahren an den Support Desk von Nitro wenden. Da Nitro bei der Unterstützung der Signierungsmethoden von Drittanbietern auf die jeweiligen Drittanbieter angewiesen ist, gelten die in der Vereinbarung enthaltenen Servicelevels (und andere Garantien in Bezug auf die Verfügbarkeit) (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nitros Service Level Agreement) nicht für Signierungsmethoden von Drittanbietern . Nitro fungiert als zentraler Ansprechpartner des Kunden für die Unterstützung der in Nitro Sign Premium verfügbaren Drittanbieter-Signaturmethoden. Der Kunde wird den Drittanbieter nicht direkt kontaktieren. Abhängig von den Umständen kann jedoch ein Drittanbieter direkt mit dem Kunden kommunizieren.
15,3 Pflichten des Kunden in Bezug auf Nitro Sign Premium.
(a) Es liegt in der Verantwortung des Kunden zu entscheiden, welche Benutzer zur Nutzung von Nitro Sign Premium eingeladen werden (z. B. zum elektronischen Signieren von Dokumenten oder zum Einleiten der Unterzeichnung von Dokumenten). Eine solche Nutzung unterliegt jedoch immer der Vereinbarung und den Nutzungsbedingungen, wenn anwendbar. Der Kunde gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechtsgrundlagen verfügt, sofern dies nach geltendem Recht erforderlich ist, um Einladungen (über Nitro Sign Premium) an solche Benutzer zur Nutzung von Nitro Sign Premium zu senden.
(b) Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, eine angemessene Signaturmethode (und/oder Identifikationsmethode, falls zutreffend) auszuwählen, die in Nitro Sign Premium zur Verfügung gestellt wird, und dabei den Zweck zu berücksichtigen, für den die elektronische Signatur und das elektronisch signierte Dokument (oder das elektronische Dokument) verwendet werden Identifikation (gegebenenfalls) verwendet werden. Der Kunde erkennt an, dass bestimmte Arten von Vereinbarungen oder Dokumenten aufgrund besonderer anwendbarer Gesetze möglicherweise nicht mittels einer elektronischen Signatur ausgeführt werden. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Nitro ausschließlich eine Plattform zum elektronischen Signieren von Dokumenten (oder gegebenenfalls zum Identifizieren von Personen) bereitstellt und dass der Kunde die volle Verantwortung für den Zweck trägt, für den Nitro Sign Premium verwendet wird, einschließlich der Eignung einer solchen Verwendung gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften. Nitro kann nicht dafür verantwortlich gemacht oder haftbar gemacht werden, festzustellen, ob ein bestimmtes Dokument oder eine bestimmte Vereinbarung einer Ausnahme nach geltendem Recht unterliegt und daher nicht rechtsgültig mittels einer elektronischen Signatur ausgeführt werden kann.
(c) Der Kunde bestimmt selbstständig, welche Dokumente zum Signieren hochgeladen und welche Nachrichten über Nitro Sign Premium gesendet werden, und der Kunde trägt die volle Verantwortung für den Inhalt aller hochgeladenen Dokumente und gesendeten Nachrichten. Der Kunde gewährleistet, dass der Inhalt nicht illegal oder rechtswidrig ist und keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt Nitro und seine verbundenen Unternehmen in vollem Umfang von allen Ansprüchen Dritter und allen Schäden frei, die sich aus dem Inhalt der vom Kunden (oder seinen Benutzern) innerhalb von Nitro Sign Premium hochgeladenen Dokumente oder Nachrichten ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
(d) Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Nitro Sign Premium kein Tool zur Dokumentenverwaltung oder Datenspeicherung ist und dass der Kunde dafür verantwortlich ist, (signierte) Dokumente an anderer Stelle (z. B. in der CRM- oder ERP-Software des Kunden) zu speichern und zu speichern.
(e) Der Kunde implementiert die API-Integration (falls zutreffend) unter Berücksichtigung aller Regeln und Richtlinien, die Nitro von Zeit zu Zeit über die Dokumentation herausgibt. Nitro wird den Kunden im Voraus informieren, falls diese Dokumentation aktualisiert wird. Nitro kann nicht haftbar gemacht werden, wenn Nitro Sign Premium aufgrund der Nichteinhaltung der geltenden Dokumentation durch den Kunden nicht funktioniert.
(f) Der Kunde muss den betroffenen Personen transparent darlegen, wie personenbezogene Daten bei der Nutzung von Nitro Sign Premium verarbeitet werden.
15,4 Zeitstempel und Zertifizierung.
Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Dienste Zeitstempel- und Zertifizierungsfunktionen enthalten können (z. B. für Identifikations- oder Signierungszwecke). Zeitstempel- und Zertifizierungsdienste werden von Nitros Subunternehmern bereitgestellt. Eine Übersicht über solche Subunternehmer finden Sie über unser Trust Center.
16. VERSCHIEDENES
16.1. Unabhängige Auftragnehmer. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner und vertreten sich in jeder Hinsicht als solche. Keine der Parteien ist der Vertreter der anderen und keine der Parteien darf im Namen der anderen Verpflichtungen eingehen.
16.2. Hinweise. Nitro kann Mitteilungen gemäß dieser Vereinbarung an die vom Kunden angegebene Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse des Kunden senden. Falls keine Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse des Kunden bekannt ist, werden Benachrichtigungen an die registrierte Adresse des Kunden gesendet. Der Kunde kann Mitteilungen an Nitro gemäß der Vereinbarung an legalnotices@gonitro.com senden. Alle Mitteilungen gelten entweder als zugegangen: (a) wenn per E-Mail, am ersten Geschäftstag nach dem Versand der E-Mail; oder (b) bei Versand per kommerziellem Kurierdienst (z. B. FedEx) am ersten Werktag nach der Zustellung oder bei Versand per Einschreiben oder Einschreiben am fünften (5.) Werktag nach dem Tag, an dem der Versand erfolgt gemacht.
16.3. Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist keine der Parteien für die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag verantwortlich oder haftbar, die sich aus höherer Gewalt ergibt oder dadurch verursacht wird.
16.4. Aufgabe und Nachfolger. Der Kunde darf diese Vereinbarung oder seine Rechte oder Pflichten hieraus nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Nitro abtreten, die nicht unbillig verweigert werden darf. Nitro kann seine Rechte, Pflichten und Pflichten aus der Vereinbarung an Dritte abtreten oder übertragen. Außer in dem in diesem Abschnitt 16 verbotenen Umfang.4, ist diese Vereinbarung für die jeweiligen zulässigen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger der Parteien bindend und kommt ihnen zugute.
16.5. Salvatorische Klausel. Soweit gesetzlich zulässig, verzichten die Parteien hiermit auf alle gesetzlichen Bestimmungen, die eine Klausel dieser Vereinbarung in irgendeiner Hinsicht ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar machen würden. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar sein, wird diese Bestimmung so ausgelegt, dass sie ihren beabsichtigten Zweck im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang erfüllt, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
16.6. Kein Verzicht. Die Vereinbarung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert oder ergänzt werden, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter beider Vertragsparteien unterzeichnet wird. Auf eine Bestimmung oder Bedingung der Vereinbarung kann nur durch ein schriftliches Dokument verzichtet werden, das von der Partei unterzeichnet wurde, die Anspruch auf die Vorteile dieser Bestimmung oder Bedingung hat. Jeder dieser Verzichtserklärungen oder Zustimmungen ist nur in dem konkreten Fall und für den Zweck wirksam, für den er erteilt wurde, und stellt keinen dauerhaften Verzichtserklärungs- oder Zustimmungsverzicht dar. Kein Verzicht auf eine Verletzung dieser Vereinbarung stellt einen Verzicht auf eine andere Verletzung dieser Vereinbarung dar.
16.7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Die Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Belgiens und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Die Vertragsparteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Antwerpen, Bezirk Antwerpen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf den Vertrag keine Anwendung. Dieser Abschnitt 16.7 regelt alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
16.8. Konflikte. Im Falle eines Konflikts zwischen den Anhängen dieser Vereinbarung und diesem Hauptteil gilt die folgende Rangfolge, wobei niedrigere Zahlen Vorrang vor höheren haben: (a) jedes Bestellformular mit neueren Bestellformularen, in denen ausdrücklich angegeben ist, dass sie Vorrang haben spätere; (b) der Datenverarbeitungszusatz; (c) die produktspezifischen Bedingungen (falls zutreffend); (d) der Hauptteil dieser Nutzungsbedingungen; (e) Nitros Service Level Agreement; und (f) alle anderen Nitro-Richtlinien, die online veröffentlicht und durch Verweis in die Vereinbarung einbezogen werden.
16.9. Unterauftragsvergabe. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass die Dienste Funktionen enthalten können, die von dritten Unterauftragnehmern von Nitro bereitgestellt werden, die von Nitro mit der Erfüllung bestimmter Teile der vertraglichen Verpflichtungen von Nitro im Rahmen der Vereinbarung beauftragt werden (z. B. Hosting-Anbieter, SMS-Versandanbieter, Drittanbieter von Signaturmethoden usw.). ).
16.10. Werbung. Nitro hat das Recht, alle Marken, Logos oder anderen Marken des Kunden (einschließlich des Firmennamens des Kunden) für Kundenreferenzen auf der Nitro-Website, für Ankündigungen in sozialen Medien, Verkaufspräsentationen und für allgemeine Geschäftsentwicklungszwecke zu verwenden.
16.11. Deutung. Sofern in dieser Vereinbarung keine gegenteilige Absicht zum Ausdruck kommt: (a) beziehen sich die Begriffe „hiervon“, „hierunter“ und ähnliche Ausdrücke auf diese Vereinbarung und nicht auf einen bestimmten Teil hiervon und schließen alle ergänzenden Vereinbarungen ein; (b) Wörter, die nur eine Zahl im Singular bedeuten, schließen auch den Plural ein und umgekehrt; (c) der Begriff „einschließlich“ bedeutet „einschließlich, ohne Einschränkung“; (d) andere grammatikalische Formen definierter Wörter oder Ausdrücke haben entsprechende Bedeutungen; (e) ein Verweis auf einen Artikel, Abschnitt, ein Dokument oder eine Vereinbarung, einschließlich dieser Vereinbarung, schließt einen Verweis auf diesen Abschnitt, dieses Dokument oder diese Vereinbarung in der jeweils gültigen Fassung ein, soweit hierin zulässig; und (f) die Unterteilung dieser Vereinbarung in Abschnitte und die Einfügung von Überschriften dienen nur der bequemen Bezugnahme und haben keinen Einfluss auf den Aufbau oder die Auslegung dieser Vereinbarung. Die Parteien vereinbaren, dass die Bedingungen dieser Vereinbarung das Ergebnis von Verhandlungen zwischen ihnen sind. Diese Vereinbarung kann aufgrund der Urheberschaft nicht zugunsten oder gegen eine der Parteien ausgelegt werden.
16.12. Technologieexport. Die Dienste nutzen Software und Technologie, die möglicherweise Exportkontrollen unterliegen. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Dienste nicht genutzt werden dürfen und keine der zugrunde liegenden Informationen, Software oder Technologien in Länder übertragen oder anderweitig exportiert oder reexportiert werden dürfen, gegen die die Vereinigten Staaten oder die Europäische Union ein Embargo verhängt haben (gemeinsam). , „ Länder, gegen die ein Embargo verhängt wurde“), oder an oder durch einen Staatsangehörigen oder Einwohner dieser Länder oder eine natürliche oder juristische Person, die auf der List of Specially Designated Nationals des US-Finanzministeriums oder der Table of Denial Orders des US-Handelsministeriums steht (gemeinsam „ Designated Nationals“ ). Die Listen der Embargoländer und designierten Staatsangehörigen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Durch die Nutzung der Dienste sichert der Kunde zu und garantiert, dass er sich nicht in einem Embargoland oder einem designierten Staatsangehörigen befindet, unter der Kontrolle eines solchen Landes steht oder ein Staatsangehöriger oder Einwohner eines solchen Landes ist. Die Dienste können Verschlüsselungstechnologie verwenden, die den Lizenzanforderungen gemäß den US Export Administration Regulations, 15 CFR Parts 730-774 und der Ratsverordnung (EG) Nr. 1334/2000 unterliegt. Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden US-amerikanischen und anderen ausländischen Exportgesetze strikt einzuhalten und die alleinige Verantwortung für die Beschaffung von Lizenzen für den Export oder Reexport zu übernehmen, soweit erforderlich.
16.13. Ganze Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Zusicherungen oder Absprachen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Keine Erklärung, Zusicherung, Garantie, Zusicherung oder Vereinbarung jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung dargelegt ist, soll die ausdrücklichen Klauseln der Vereinbarung beeinflussen oder zu deren Auslegung, Änderung oder Einschränkung verwendet werden.
16.14. Ausführung in Gegenstücken. Diese Vereinbarung kann in einer oder mehreren Ausfertigungen ausgefertigt und mittels einer elektronischen Signatur unterzeichnet oder vom Kunden über ein Click-through-Akzeptanzverfahren akzeptiert werden. Jedes Gegenstück wird ein Original sein, aber alle diese Gegenstücke bilden ein einziges Instrument.
16.15. Sprache. Die Vereinbarung ist nur in englischer Sprache verfasst, wobei die Sprache in jeder Hinsicht maßgeblich ist. Darüber hinaus müssen alle Mitteilungen und Mitteilungen, die gemäß der Vereinbarung gemacht oder abgegeben werden, auf Englisch oder Niederländisch erfolgen.
16,16 Überleben. Der Ablauf, die Kündigung oder die Kündigung des Vertrags berührt nicht die Rechte und Pflichten jeder Partei, die vor dem Datum der Kündigung entstanden sind, und hat keinen Einfluss auf die Fortdauer der ausdrücklichen oder stillschweigenden Bestimmungen des Vertrags sollen weiterhin in Kraft bleiben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Abschnitte, die sich auf die Zahlungsverpflichtungen des Kunden beziehen, Abschnitt 4 (Rechte an geistigem Eigentum), Abschnitt 8 (Gebühren und Zahlungsbedingungen), Abschnitt 11 (Vertrauliche Informationen), Abschnitt 12.1(b) (Nitros Haftungsausschluss) und Abschnitt 14 (Haftungsbeschränkung).
16,17 Gerechte Entlastung. Der Kunde stimmt zu, dass: (a) kein angemessener Rechtsbehelf besteht, wenn er gegen eine seiner Verpflichtungen in Abschnitt 11 verstößt oder wenn der Kunde Nitro IP verletzt oder missbraucht; (b) Es wäre schwierig, den Schaden zu ermitteln, der sich aus der Verletzung von Abschnitt 11 oder der Verletzung oder Veruntreuung von Nitro IP durch den Kunden ergibt, und eine solche Verletzung würde Nitro irreparablen Schaden zufügen; und deshalb: (c) Nitro ist zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechtsbehelfen berechtigt, eine sofortige Unterlassungs- und andere Billigkeitsmaßnahme zu beantragen, ohne dass Nitro nach einer Kaution oder einer anderen Sicherheit den Nachweis eines tatsächlichen finanziellen Schadens erbringen muss. Dieser Abschnitt 16.17 schränkt das Recht einer der Parteien auf Unterlassung bei nicht aufgeführten Verstößen nicht ein.
16,18 Keine Abhängigkeit von zukünftiger Funktionalität. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass er sich beim Abschluss dieser Vereinbarung nicht auf zukünftige Verbesserungen, Aktualisierungen oder zusätzliche Funktionalitäten im Zusammenhang mit dem Nitro-IP verlässt, die möglicherweise von Nitro oder einem Drittlizenzgeber bereitgestellt werden. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, liegen alle Verpflichtungen von Nitro zur Bereitstellung solcher Verbesserungen oder Aktualisierungen des Nitro-IP im alleinigen Ermessen von Nitro und können gesonderten Vereinbarungen oder Gebühren unterliegen.
16,19 Änderung. Diese Vereinbarung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der bevollmächtigten Vertreter beider Parteien geändert werden. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Abschnitts 16.19 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Nitro nach alleinigem Ermessen von Nitro das Recht hat, die Vereinbarung von Zeit zu Zeit zu ändern, und dass geänderte Bedingungen mit der Benachrichtigung des Kunden über die Änderungen (per E-Mail oder andere geeignete Kommunikation) wirksam werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, solche Änderungen zu prüfen und sich mit ihnen vertraut zu machen. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste durch den Kunden nach dem Datum des Inkrafttretens der Änderungen gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen, es sei denn, der Kunde hat nach geltendem Recht das Recht, den Vertrag aus diesem Grund zu kündigen Änderungen.
16,20 Beziehung zu autorisierten Wiederverkäufern. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesen Nutzungsbedingungen gilt das Folgende, wenn der Kunde ein Recht zur Nutzung der Dienste von einem autorisierten Wiederverkäufer erworben hat:
(a) Zusätzlich zum Vertrag über autorisierte Wiederverkäufer (in diesem Fall haftet der autorisierte Wiederverkäufer und nicht Nitro gegenüber dem Kunden für alle darin enthaltenen Bedingungen) gelten die Bedingungen dieser Servicebedingungen zwischen dem Kunden und Die Nutzung der Dienste durch den Nitro-Kunden, seine Begünstigten und Benutzer sowie die Bereitstellung der Dienste durch Nitro. Der Kunde erkennt ausdrücklich an und stimmt zu, dass Nitro, autorisierte Wiederverkäufer, Lieferanten, Lizenzgeber und/oder deren jeweilige Vertreter und Auftragnehmer Kundendaten untereinander übertragen dürfen, soweit dies zum Zweck der Bereitstellung und Verwaltung der Dienste erforderlich ist;
(b) Ein autorisierter Wiederverkäufer kann dem Kunden Gebühren in Höhe der in der Vereinbarung für autorisierte Wiederverkäufer angegebenen Beträge und in Übereinstimmung mit dieser berechnen, in Rechnung stellen und einziehen, und, wenn dem Kunden einige oder alle mit den Diensten verbundenen Gebühren von einem autorisierten Wiederverkäufer in Rechnung gestellt werden Der Kunde bezahlt den autorisierten Wiederverkäufer gemäß der Vereinbarung über den autorisierten Wiederverkäufer.
(c) Wenn Nitro von einem solchen autorisierten Wiederverkäufer benachrichtigt wird, dass er seine Beziehung zum Kunden beendet oder ausgesetzt hat, kann Nitro das Recht des Kunden auf Zugriff und Nutzung der Dienste, der Implementierungs- und Aktivierungsdienste und/oder dieser Nutzungsbedingungen aussetzen und/oder kündigen ohne Vorankündigung und ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden. Darüber hinaus kann Nitro die Dienste und/oder diese Vereinbarung ohne Vorankündigung und ohne Haftung aussetzen und/oder kündigen, wenn der autorisierte Wiederverkäufer die Mitteilung erhält, dass der Kunde fällige Beträge für die Dienste, die Implementierungs- und Aktivierungsdienste nicht bezahlt hat oder anderweitig verstößt befindet sich gegenüber dem autorisierten Wiederverkäufer und/oder Nitro in Bezug auf jegliche Art und Weise im Zusammenhang mit den Diensten, den Implementierungs- und Aktivierungsdiensten, dieser Vereinbarung oder den Bedingungen der Vereinbarung mit dem autorisierten Wiederverkäufer in Verzug.
[ENDE DER NUTZUNGSBEDINGUNGEN]