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Bedingungen & Richtlinien

Schweizer Datenverarbeitungszusatz

Nitro Pro

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DERSEITIGE DATENVERARBEITUNGSZUSATZ GILT, WENN SIE SICH ALS GESCHÄFTSKUNDE FÜR NITRO-DIENSTE UNTER DEN NITRO-NUTZUNGSBEDINGUNGEN ANGEMELDET HABEN UND DER FADP GILT FÜR DIE VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VEREIN.

FALLS SIE SICH ALS EINZELPERSON ANGEMELDET HABEN, BESUCHEN SIE BITTE DIE DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN VON NITRO FÜR WEITERE INFORMATIONEN DARÜBER, WIE NITRO IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET.

1. GELTUNGSBEREICH; ROLLEN DER PARTEIEN

Nitro wird personenbezogene Daten im Interesse und im Auftrag des Kunden verarbeiten, wenn die Dienstleistungen erbracht werden, gemäß den Anweisungen und Zwecken, die der Kunde in den Details zur Datenverarbeitung definiert hat. Durch diesen Datenverarbeitungszusatz möchten die Parteien ihre spezifischen Vereinbarungen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertrages festlegen.

Standardmäßig wird Nitro als Verarbeiter und der Kunde als Verantwortlicher bezüglich der von Nitro an den Kunden im Rahmen der Nitro-Nutzungsbedingungen angebotenen Dienstleistungen agieren. Dieser Datenverarbeitungszusatz ersetzt und hebt alle vorherigen Vereinbarungen (sofern vorhanden) hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten und des Datenschutzes zwischen den Parteien in Bezug auf die von Nitro angebotenen Dienstleistungen auf.

Dieser Datenverarbeitungszusatz ergänzt die Nutzungsbedingungen und bildet zusammen mit den Nutzungsbedingungen und diesem Datenverarbeitungszusatz eine einzige rechtliche Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen diesem Datenverarbeitungszusatz und den Nutzungsbedingungen hat der Datenverarbeitungszusatz Vorrang.

2. DEFINITIONEN

„Anhang“ bezeichnet jeden Anhang zu diesem Datenverarbeitungszusatz;

"CH Personenbezogene Daten" bedeutet personenbezogene Daten, auf die der FADP anwendbar ist;

"CH Eingeschränkte Übertragung" bedeutet eine Übertragung im Sinne der Artikel 16(2) und 17 des FADP personenbezogener Daten durch den kunden an Nitro (oder jede anschließende Übertragung von Nitro an einen Unterbeauftragten), in jedem Fall, wenn eine solche Übertragung gemäß dem FADP in Abwesenheit des für die übertragenden personenbezogenen Daten bereitgestellten Schutzmechanismus wegen der CH Standardvertragsklauseln oder andere Schutzmaßnahmen oder gesetzliche Ausnahmen verboten wäre;

"CH Standardvertragsklauseln" bedeutet im Hinblick auf CH-personenbezogene Daten die von der Europäischen Kommission unter der Durchführungsentscheidung 2021/914 (EU) angenommenen standardmäßigen Vertragsklauseln für die Übertragung personenbezogener Daten in Drittländer (einschließlich des Textes aus Modul zwei dieser standardmäßigen Vertragsklauseln und nicht aus einem anderen Modul und nicht einschließlich aller als optional gekennzeichneten Klauseln), die für die Schweiz gemäß der Erklärung des FDPIC vom 27. August 2021 angepasst wurden;

„Verantwortlicher“ bezieht sich auf den Kunden, wie in den Nutzungsbedingungen und dem betreffenden Bestellformular angegeben;

„Details zur Datenverarbeitung“ bedeutet Anhang 1 zu diesem Datenverarbeitungszusatz, der weitere Einzelheiten zu den Anweisungen des kunden zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält, einschließlich Zweck, Gegenstand und Art der Verarbeitung sowie der Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten;

"FADP" bedeutet das schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz (in der geänderten Fassung); "FODP" bedeutet die schweizerische Bundesverordnung über den Datenschutz (in der geänderten Fassung); "FDPIC" bedeutet den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten;

„Personenbezogene Daten“ bezeichnet personenbezogene Daten, wie sie im FADP definiert sind, die Nitro im Interesse und im Auftrag des kunden verarbeitet, wenn die Dienstleistungen gemäß den Anweisungen und dem Zweck des Kunden in der Datenverarbeitung erbracht werden;

„Verarbeiter“ bezieht sich auf Nitro Software Inc., den Anbieter der Dienstleitungen an den kunden, wie in den Nutzungsbedingungen angegeben;

„Unterbeauftragter“ bedeutet jeden Drittverarbeiter, der von Nitro für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dienstleistungen für den kunden beauftragt wird;

„Unterbeauftragtenliste“ bezieht sich auf die Liste der Unterbeauftragten, die online von Nitro bereitgestellt wird und die Unterbeauftragten enthält, die von Nitro für die Bereitstellung der Dienstleistungen und die Erfüllung der Verpflichtungen von Nitro gemäß dem Vertrag allgemein beauftragt werden. Nitro kann die Liste der Unterbeauftragten von Zeit zu Zeit gemäß dem in diesem Datenverarbeitungszusatz festgelegten Verfahren aktualisieren;

Alle anderen Begriffe und Definitionen, die mit Großbuchstaben geschrieben sind und die nicht ausdrücklich in diesem Datenverarbeitungszusatz definiert sind, werden so definiert, wie es in der geltenden Datenschutzgesetzgebung oder den Nutzungsbedingungen von Nitro festgelegt ist.

3. Gegenstand dieses Datenverarbeitungszusatzes

3,1 Dieser Datenverarbeitungszusatz bestimmt die Bedingungen der Verarbeitung durch Nitro personenbezogener Daten, die vom Kunden im Rahmen des Zusatzes kommuniziert werden. Die Art und der Zweck der Verarbeitung, eine Liste und die Art der personenbezogenen Daten sowie die Kategorien der betroffenen Personen sind in den Details zur Datenverarbeitung (Anhang 1) aufgeführt.

3,2 Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Nutzen des Kunden und für den Zweck, den der Kunde in den Details zur Datenverarbeitung definiert hat. Nitro wird den Kunden sofort informieren, wenn nach seiner Meinung eine Anweisung gegen die geltende (Datenschutz-)Gesetzgebung verstößt. Nitro wird die personenbezogenen Daten nur gemäß den dokumentierten Anweisungen des kunden verarbeiten und diese personenbezogenen Daten nicht für eigene Zwecke verwenden, es sei denn, dies ist in den Nutzungsbedingungen ausdrücklich erlaubt. Wenn Nitro gesetzlich verpflichtet ist, von ihm personenbezogene Daten zu verarbeiten, wird Nitro, es sei denn, dies würde geltende zwingende Vorschriften verletzen, den kunden über eine solche Verpflichtung informieren.

4. LAUFZEIT

4,1 Dieser Datenverarbeitungszusatz ist für alle Verarbeitungen von personenbezogenen Daten anwendbar, die im Rahmen der Bereitstellung von Dienstleistungen für den Kunden durch Nitro durchgeführt werden, und gilt, solange Nitro personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Rahmen des Vertrages verarbeitet. Dieser Datenverarbeitungszusatz ergänzt die Nutzungsbedingungen von Nitro und soll sicherstellen, dass die Parteien die Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften bezüglich der Nutzung der Dienste durch den Kunden einhalten.

4,2 Dieser Datenverarbeitungszusatz endet automatisch mit der Beendigung des Vertrags (oder in dem Moment, in dem die Verarbeitung durch Nitro beendet wird). Die Bestimmungen dieses Datenverarbeitungszusatzes, die ausdrücklich oder implizit (nach ihrer Natur) darauf abzielen, nach Beendigung des Datenverarbeitungszusatzes Wirkung zu entfalten, bleiben mit Bezug auf die personenbezogenen Daten, die vom kunden im Rahmen des Vertrags kommuniziert wurden, über das Ende des Vertrags hinaus bestehen.

5. TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN

5,1 Nitro bietet angemessene Garantien hinsichtlich der Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen („TOMs“), um eine sichere Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten und somit den Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu garantieren. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die von Nitro umgesetzt werden, sind wie in den Details zur Datenverarbeitung dargestellt. Die TOMs können von Nitro von Zeit zu Zeit aktualisiert werden, jedoch wird Nitro sicherstellen, dass die allgemeine Sicherheit, die zum Zeitpunkt der Ausführung des Datenverarbeitungszusatzes implementiert wurde, nicht herabgestuft wird. Der Kunde erkennt an, dass die TOMs zum Zeitpunkt der Unterzeichnung oder Annahme dieser Zusatzvereinbarung zur Datenverarbeitung für die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten angemessen sind.

5,2 Nitro wird alle angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 8 FADP und Artikel 3 FODP ergreifen, um ein angemessenes Sicherheitsniveau entsprechend dem Risiko zu gewährleisten.

5,3 Wenn der Kunde Nitro im Rahmen des Vertrags sensible personenbezogene Daten gemäß dem FADP zur Verfügung stellt, wird der Kunde Nitro schriftlich darüber informieren über privacy@gonitro.com.

5,4 Wenn der Kunde spezifische technische und organisatorische Maßnahmen anfordert, die von Nitro (die Nitro standardmäßig nicht implementiert hat) umgesetzt werden sollen, wird der Kunde Nitro für die Implementierung dieser zusätzlichen Maßnahmen gemäß Abschnitt 14 „Kosten“ dieser Zusatzvereinbarung zur Datenverarbeitung entschädigen.

6. AUFBEWAHRUNG

6,1 Nitro wird personenbezogene Daten nicht länger aufbewahren, als für die Verarbeitung solcher personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertrags erforderlich ist. Der Kunde wird Nitro nicht anweisen, personenbezogene Daten länger als nötig zu speichern. Die geltende Aufbewahrungsfrist (wie vom Kunden definiert) ist in den Einzelheiten der Datenverarbeitung festgelegt.

6,2 Nach Wahl des Kunden wird Nitro alle personenbezogenen Daten nach Beendigung der Bereitstellung von Dienstleistungen löschen oder an den Kunden zurückgeben und vorhandene Kopien löschen, es sei denn, das Schweizer Recht oder eine andere anwendbare Gesetzgebung erfordert die Speicherung der personenbezogenen Daten. Der Kunde erkennt an, dass die Dienste Download-Funktionen enthalten könnten, die dem Kunden zur Verfügung stehen, um es ihm zu ermöglichen, seine Daten herunterzuladen. Soweit solche Funktionen verfügbar sind, wird der Kunde diese Funktionen nutzen, um seine Daten zu extrahieren oder zu löschen.

7. VERTRAULICHKEIT

7.1 Die Parteien haben eine Vertraulichkeitsklausel in den Nutzungsbedingungen vereinbart, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertrags gilt.

7.2 Nitro erkennt an und stimmt zu, dass nur die Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter von Nitro, die an der Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligt sind, über die personenbezogenen Daten informiert werden dürfen und nur, soweit es zur Erfüllung des Vertrages vernünftigerweise erforderlich ist. Nitro stellt sicher, dass Personen, die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten berechtigt sind, vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit unterliegen.

8. RECHTE DER BETROFFENEN

8.1 Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung wird Nitro alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, indem geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um den Kunden bei der Erfüllung seiner Verpflichtung zur Beantwortung von Anfragen von betroffenen Personen zu unterstützen.

8.2 Für alle von Nitro im Zusammenhang mit der Bearbeitung solcher Anfragen von betroffenen Personen erbrachten Unterstützungsleistungen wird der Kunde Nitro gemäß Abschnitt 14 „Kosten“ dieser Zusatzvereinbarung zur Datenverarbeitung entschädigen. Ein solcher Rückersatz durch den Kunden gilt nicht (i) wenn die betroffene Person ihre Rechte aufgrund einer nachweislich Nitro zuzuweisenden Verletzung von personenbezogenen Daten geltend macht oder (ii) wenn eine solche Unterstützung durch Nitro nicht mehr als vier (4) Stunden Arbeit während der Laufzeit des Vertrags überschreitet.

9. MELDEPFLICHT

9.1 Sobald Nitro von einer Verletzung personenbezogener Daten Kenntnis erlangt, wird Nitro den Kunden ohne unangemessene Verzögerung benachrichtigen, indem sie die im Vertrag angegebene Kontaktperson oder das entsprechende Bestellformular kontaktieren (oder alternativ über die Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse des Kunden oder (soweit zutreffend) jede andere E-Mail-Adresse, die der Kunde im Administrationsportal als Datenschutzkontakt angegeben hat). Die Kontaktperson von Nitro für alle datenschutzrechtlichen Angelegenheiten kann per E-Mail unter folgender Adresse kontaktiert werden: privacy@gonitro.com.

9.2 Auf Anfrage des Kunden wird Nitro den kunden über neue Entwicklungen im Hinblick auf jede Verletzung personenbezogener Daten und über die Maßnahmen informieren, die ergriffen wurden, um die Folgen zu begrenzen und eine Wiederholung einer solchen Verletzung personenbezogener Daten zu verhindern. Es liegt in der Verantwortung des kunden, jede Verletzung personenbezogener Daten der Aufsichtsbehörde oder den betroffenen Personen, soweit erforderlich, zu melden.

10. SUB-AUFTRAGSVERARBEITUNG

10.1 Der Kunde erteilt Nitro ausdrücklich die Erlaubnis, Subunternehmer für die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung des Vertrages und zur allgemeinen Bereitstellung der Dienstleistungen zu engagieren. In diesem Sinne erteilt der Kunde Nitro eine allgemeine schriftliche Genehmigung, mit welchen Subunternehmer(n) Nitro zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zusammenarbeitet. Nitro veröffentlicht eine Liste der Subunternehmer, die sich auf die von Nitro beauftragten Subunternehmer bezieht.

10.2 Nitro wird den Kunden über beabsichtigte Änderungen hinsichtlich der Hinzufügung oder des Austauschs von Subunternehmern informieren, indem sie die im Vertrag angegebene Kontaktperson oder das entsprechende Bestellformular kontaktieren (oder über die Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse des Kunden oder (sofern zutreffend) jede andere E-Mail-Adresse, die der Kunde im Verwaltungsportal als Datenschutzkontakt angegeben hat). Der Kunde hat das Recht, der Hinzufügung oder dem Austausch schriftlich zu widersprechen. In einem solchen Fall werden die Parteien in gutem Glauben über die Hinzufügung, den Austausch oder Alternativen beraten und zwar so schnell wie möglich, nachdem der kunde schriftlich die Einwände mitgeteilt hat.

10,3 Wenn Nitro einen Subunternehmer für die Durchführung spezifischer Verarbeitungsaktivitäten einsetzt, sind die gleichen oder ähnlichen Datenschutzpflichten, wie sie in dieser Zusatzvereinbarung zur Datenverarbeitung festgelegt sind, durch einen schriftlichen Vertrag diesem Subunternehmer aufzuerlegen, insbesondere um ausreichende Garantien für die Umsetzung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen bereitzustellen (und die relevanten technischen und organisatorischen Maßnahmen einzuhalten). Wenn ein Subunternehmer seinen Verpflichtungen zum Datenschutz nicht nachkommt, bleibt Nitro gegenüber dem Kunden voll verantwortlich für die Erfüllung der Verpflichtungen dieses Subunternehmers.

11. INTERNATIONALE DATENÜBERTRAGUNGEN

11.1 Der Kunde erkennt an, dass Nitro in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässig ist und somit internationale Übertragungen personenbezogener Daten aus der Schweiz zum Zweck der Bereitstellung der Dienstleistungen autorisiert. Eine solche internationale Datenübertragung wird als Anweisung des Kunden betrachtet und basiert auf (i) einer Angemessenheitsentscheidung des Schweizer Bundesrates, (ii) der Durchführung der von der FDPIC anerkannten CH Standardvertragsklauseln (wie sie von Zeit zu Zeit geändert werden können), oder (iii) jedem anderen akzeptierten Verfahren für internationale Datenübertragungen, das in den anwendbaren (datenschutzrechtlichen) Vorschriften festgelegt ist (z. B. ein völkerrechtlicher Vertrag, verbindliche Unternehmensregeln usw.).

11,2 Wenn ein eingeschränkter CH-Transfer zwischen dem Kunden und Nitro durchgeführt wird, wird hiermit ausdrücklich zwischen dem kunden (als „Datenexporteur“) und Nitro (als „Datenimporteur“) vereinbart, dass die CH Standardvertragsklauseln, die hiermit durch Verweis einbezogen werden, ab Beginn der betreffenden Übertragung gelten. Anlage 1 der CH Standardvertragsklauseln wird als vorausgefüllt mit den entsprechenden Abschnitten der Anlage 1 des Datenverarbeitungsanhangs angesehen, und die Verarbeitungsoperationen werden als die beschriebenen im Datenverarbeitungsanhang erachtet, und die Anlage 2 der CH Standardvertragsklauseln wird als vorausgefüllt mit Abschnitt 6 der Anlage 1 des Datenverarbeitungsanhangs angesehen, und:

  1. die Verweise in den CH Standardvertragsklauseln auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung sind als Verweise auf das FADP zu verstehen;
  2. in Klausel 7 – Docking-Klausel der CH Standardvertragsklauseln findet keine Anwendung;
  3. in Klausel 9 – Verwendung von Unterauftragsverarbeitern der CH Standardvertragsklauseln gilt „Option 2“ und der „Zeitraum“ beträgt 30 Tage;
  4. in Klausel 11(a) – Rechtsschutz der CH Standardvertragsklauseln findet die optionale Sprache keine Anwendung;
  5. in Klausel 13(a) – Aufsicht der CH Standardvertragsklauseln wird Folgendes eingefügt: Die FDPIC wird als zuständige Aufsichtsbehörde agieren;
  6. in Klausel 17 – Anwendbares Recht der CH Standardvertragsklauseln wird Folgendes eingefügt: Diese Klauseln unterliegen dem Recht der Schweiz;
  7. in Klausel 18 – Wahl des Gerichtsstands und der Gerichtsbarkeit wird Folgendes eingefügt: Jede Streitigkeit, die aus diesen Klauseln entsteht, wird von den Gerichten der Schweiz entschieden;
  8. in Klausel 18(c) – Gerichtsbarkeit der betroffenen Personen, der Begriff "Mitgliedstaat" darf nicht so interpretiert werden, dass betroffene Personen in der Schweiz von der Möglichkeit ausgeschlossen sind, ihre Rechte an ihrem gewöhnlichen Wohnsitz (Schweiz) gemäß Klausel 18.c auszuüben, und entsprechend können betroffene Personen mit ihrem gewöhnlichen Wohnsitz in der Schweiz auch rechtliche Schritte vor den zuständigen Gerichten in der Schweiz einleiten;

11.3 Der Kunde erkennt an, dass Unterauftragsverarbeiter, die gemäß Klausel 9 autorisiert sind, ebenfalls personenbezogene Daten in Drittländern verarbeiten dürfen. Der Kunde erlaubt solche Übertragungen, vorausgesetzt, Nitro ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass solche Übertragungen den Bestimmungen des FADP und anderen geltenden Datenschutzgesetzen entsprechen.

12. DATENPROTEKTIONSAUSWIRKUNGSANALYSE UND VORABBERATUNG

12,1 Wenn der Kunde eine Datenprotectionseinschätzung ("DPIA") oder eine Vorabberatung im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Vertragserfüllung durchführt (Artikel 22 FADP), wird Nitro den Kunden nach angemessenem Ermessen unterstützen, indem es Unterstützung auf schriftliche Anfrage des Kunden bereitstellt. Der Kunde wird Nitro für die gemäß Abschnitt 14 „Kosten“ dieses Datenverarbeitungsanhangs bereitgestellte Unterstützung entschädigen. Eine solche Kostenrückerstattung findet nicht statt, wenn (i) die von Nitro angeforderte Unterstützung weniger als vier (4) Arbeitsstunden während der Laufzeit des Vertrags beträgt, oder (ii) die DPIA oder die Vorabberatung durch einen nachweislich von Nitro zu verantwortenden Datenschutzvorfall ausgelöst wird.

13. PRÜFRECHT

13,1 Der Kunde hat das Recht, Prüfungen zur Einhaltung der Verpflichtungen von Nitro aus diesem Datenverarbeitungsanhang und der geltenden Datenschutzgesetzgebung durchzuführen. Nitro wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um bei solchen Prüfungen zu kooperieren und alle Informationen bereitzustellen, die zur Nachweisführung seiner Einhaltung seiner Verpflichtung erforderlich sind. Der Kunde muss Nitro über eine solche Prüfung mindestens einen (1) Monat vor dem Datum, an dem die Prüfung durchgeführt wird, durch eine schriftliche Mitteilung an Nitro über privacy@gonitro.com informieren.

13,2 Falls eine Prüfung durchgeführt wird, müssen alle beteiligten Parteien zuerst eine spezifische Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen, die von Nitro bezüglich dieser Prüfung und der Prüfergebnisse ausgestellt wurde, bevor die Prüfung beginnt. Bei der Durchführung einer solchen Prüfung müssen die Vertraulichkeitsverpflichtungen der Parteien gegenüber Dritten berücksichtigt werden. Sowohl die Parteien als auch ihre Prüfer müssen die Informationen, die im Zusammenhang mit einer Prüfung gesammelt wurden, geheim halten und sie ausschließlich dazu verwenden, ihre Einhaltung dieses Datenverarbeitungsanhangs und der geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf den Datenschutz zu überprüfen. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Prüfung selbst durchzuführen oder einen unabhängigen Prüfer zu beauftragen. Dieser unabhängige Prüfer muss jedoch die Geheimhaltungsvereinbarung, die in diesem Abschnitt erwähnt wird, ordnungsgemäß unterzeichnen.

13,3 Beide Parteien und, wo zutreffend, ihre Vertreter müssen auf Anfrage angemessen mit der Aufsichtsbehörde bei der Durchführung ihrer Aufgaben zusammenarbeiten.

13,4 Der Kunde wird Nitro für die von Nitro in Bezug auf die Prüfung(en) erbrachte Unterstützung gemäß Abschnitt 14 „Kosten“ dieses Datenverarbeitungsanhangs entschädigen. Es wird verstanden, dass eine solche Rückerstattung nicht erfolgt, wenn (i) die Prüfung das Ergebnis eines nachweislich von Nitro zu verantwortenden Vorfalls mit personenbezogenen Daten ist oder (ii), wenn die Unterstützung von Nitro vier (4) Arbeitsstunden während der Laufzeit des Vertrags nicht überschreitet.

14. KOSTEN

14,1 Die im Rahmen dieses Datenverarbeitungsanhangs erbrachte Unterstützung, für die Nitro vom Kunden Gebühren verlangen kann, wird auf Grundlage der geleisteten Stunden und der von Nitro geltenden Standardstundenpreise (295 USD/Stunde, Steuern ausgeschlossen) berechnet. Nitro wird diese Beträge monatlich in Rechnung stellen, hat jedoch auch das Recht, eine Vorauszahlungsgebühr zu verlangen.

14,2 Die Zahlung des Kunden an Nitro für die Unterstützung und die von Nitro in Bezug auf diesen Datenverarbeitungsanhang erbrachten Dienstleistungen erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Nutzungsbedingungen. HAFTUNG

15,1 Vorbehaltlich des maximal erlaubten Umfangs gemäß geltendem Recht gelten die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen zur Haftungsbegrenzung auch für diesen Datenverarbeitungsanhang und die daraus resultierenden Schäden.

Der Kunde erkennt an, dass Unterauftragsverarbeiter, die gemäß Klausel 9 autorisiert sind, ebenfalls personenbezogene Daten in Drittländern verarbeiten können. Der Kunde erlaubt solche Übertragungen, vorausgesetzt, Nitro ergreift alle notwendigen Schritte, um sicherzustellen, dass solche Übertragungen den Bestimmungen des FADP und anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen entsprechen.

16. SONSTIGES

Die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen bezüglich Änderungen, Gesamteinigung, Teilbarkeit, anwendbares Recht und zuständige Gerichte gelten auch für diesen Datenverarbeitungsanhang. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen diesem Datenverarbeitungsanhang und den CH Standardvertragsklauseln haben, sofern anwendbar, die CH Standardvertragsklauseln Vorrang.

 

 

ANLAGE 1 – DETAILS ZUR DATENVERARBEITUNG

 

A. LISTE DER PARTEIEN

1)  Datenexporteur(e):

  • Name: Kunde, wie im Vertrag und im entsprechenden Bestellformular angegeben.
  • Adresse: Die Adresse des Datenexporteurs ist im Vertrag und im entsprechenden Bestellformular angegeben.
  • Name, Position und Kontaktdaten der Kontaktperson: Die Kontaktdaten der Kontaktperson für den Datenexporteur sind im Vertrag und im entsprechenden Bestellformular (und, falls zutreffend, im Admin-Portal des Kunden) angegeben.
  • Aktivitäten, die für die übertragenen Daten relevant sind: Wie im Vertrag angegeben. Die Aktivitäten, die für die unter diesen CH Standard Vertragsklauseln übertragenen Daten relevant sind, werden im Folgenden in Abschnitt B "Beschreibung der Verarbeitung/Übertragung" beschrieben.
  • Unterschrift und Datum: Durch die Unterzeichnung oder Annahme des entsprechenden Bestellformulars wird der Datenexporteur als Unterzeichner dieses Anhangs I betrachtet.
  • Rolle (Verantwortlicher/auftragsverarbeiter): Verantwortlicher

2)  Datenimporteur(e):

  • Name: Nitro Software Inc.
  • Adresse: 447 Sutter St, STE 405 #1015, San Francisco, CA 94108, Vereinigte Staaten.
  • Name, Position und Kontaktdaten der Kontaktperson: privacy@gonitro.com, Nitro Software Inc. 447 Sutter St, STE 405 #1015, San Francisco, CA 94108, Vereinigte Staaten.
  • Für die übertragenen Daten relevante Aktivitäten: Die Aktivitäten, die für die unter diesen CH Standard Vertragsklauseln übertragenen Daten relevant sind, werden im Folgenden in Abschnitt B "Beschreibung der Verarbeitung/Übertragung" beschrieben.
  • Unterschrift und Datum: Durch die Unterzeichnung oder Annahme des entsprechenden Bestellformulars wird der Datenimporteur als Unterzeichner dieses Anhangs I betrachtet.
  • Rolle (Verantwortlicher/auftragsverarbeiter): Auftragsverarbeiter

B. BESCHREIBUNG DER VERARBEITUNG/ÜBERTRAGUNG

1)  Gegenstand der Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Der Gegenstand wird vom Kunden gemäß dem Vertrag und dem entsprechenden Bestellformular festgelegt.

2)  DIE ART UND DER ZWECK DER VERARBEITUNG DER PERSONENBEZOGENEN DATEN

Die Art und der Zweck der Verarbeitung werden vom Kunden gemäß dem Vertrag und dem entsprechenden Bestellformular festgelegt.

Standardmäßig hat eine solche Verarbeitung den Zweck, die Dienste einschließlich aller Funktionen und Merkmale für den Kunden und seine Benutzer zur Verfügung zu stellen, und allgemein Nitro zu erlauben, seine vertraglichen Verpflichtungen gemäß dem Vertrag zu erfüllen. Ein solcher Zweck kann darin bestehen, die Cloud-Dienste bereitzustellen (zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf, den Kunden-Cloud-Portal, elektronische Signaturdienste, Analysedienste usw.) sowie die Bereitstellung von Unterstützung.

Die Art der Verarbeitung umfasst unter anderem die Verarbeitung, Sammlung, Speicherung, Kommunikation und Übertragung personenbezogener Daten gemäß den Anweisungen des Kunden im Vertrag und dem entsprechenden Bestellformular.

3)  VERARBEITETE PERSONENBEZOGENE DATEN

Je nach den in den Diensten verwendeten Funktionen (z. B. Admin-Portal, elektronische Signaturdienste, Analysedienste usw.) und dem Inhalt der vom Kunden und seinen Benutzern in den Dienst hochgeladenen Kundendaten verarbeitet Nitro unterschiedliche Arten von personenbezogenen Daten.

Im Allgemeinen umfassen die von Nitro verarbeiteten personenbezogenen Daten ohne Einschränkung:

  • Identitätsdaten (z. B. Benutzer- und Nutzungsdaten)
  • Dokumentdaten (z. B. personenbezogene Daten, die in bearbeiteten PDF-Dokumenten enthalten sind)

Eine detaillierte Übersicht über die Arten von personenbezogenen Daten, die bei der Nutzung der Dienste verarbeitet werden, ist über Nitros
Trust Center verfügbar: https://www.gonitro.com/trust-center/data-protection/processing-of-personal-data

4)  SENSIBLE DATEN

Der Datenexporteur könnte sensible personenbezogene Daten gemäß Abschnitt 5.3 dieses Datenverarbeitungsanhangs einbeziehen. Übertragene sensible Daten (falls zutreffend) und angewandte Einschränkungen oder Sicherheitsmaßnahmen, die die Natur der Daten und die damit verbundenen Risiken vollständig berücksichtigen, wie zum Beispiel strikte Zweckbeschränkung, Zugangsbeschränkungen (einschließlich Zugang nur für Mitarbeiter, die eine spezielle Schulung erhalten haben), Führen eines Zugriffsprotokolls auf die Daten, Beschränkungen für Weiterübertragungen oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen: es wird auf die TOMs verwiesen, wie sie in den nachstehenden Datenverarbeitungsdetails aufgeführt oder erwähnt sind.

5) KATEGORIE DER BETROFFENEN PERSONEN

Die folgenden Kategorien von betroffenen Personen sind standardmäßig im Geltungsbereich:

  • Alle Benutzer, die Zugang zu den Diensten haben (darunter Administratorbenutzer, allgemeine Benutzer oder eingeladene Benutzer wie Unterzeichner).
  • Alle betroffenen Personen, die in den vom Kunden in die Dienste hochgeladenen Kundendaten enthalten sind.

Der Kunde bestätigt, dass diese betroffenen Personen standardmäßig als eine der folgenden Kategorien betrachtet werden:

  • Personal des Kunden
  • Kunden des Kunden
  • Interessenten des Kunden
  • Lieferanten des Kunden

6)  SUB-AUFTRAGNEHMER

Nitro setzt Sub-Auftragsverarbeiter ein, um sicherzustellen, dass alle Funktionen innerhalb der Dienste verfügbar sind. Welche Sub-Auftragsverarbeiter anwendbar sind, hängt von den Dienstleistungen und den vom Kunden angeforderten Funktionen und Einstellungen ab. Eine detaillierte Liste der von Nitro eingesetzten Sub-Auftragsverarbeiter (einschließlich der Verfahren, die wir anwenden, wenn wir neue Sub-Auftragsverarbeiter einbeziehen) ist über unser Trust Center verfügbar: https://www.gonitro.com/trust-center/data-protection/subprocessors-and-subcontractors

7)  TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN (TOMs)

Nitro implementiert geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um eine angemessene Sicherheit bei der Nutzung der Dienste zu gewährleisten. Wir aktualisieren solche Maßnahmen kontinuierlich. Eine detaillierte Übersicht über die ergriffenen Maßnahmen ist über unser Trust Center in unserem Sicherheitsbereich verfügbar: https://www.gonitro.com/trust-center/security und in unserer Informationssicherheitspolitik. Unser Trust Center listet auch die Zertifizierungen auf, die Nitro im Bereich Compliance hält: https://www.gonitro.com/trust-center/compliance.

8)  AUFBEWAHRUNGSDAUER

Nitro wird personenbezogene Daten nicht länger speichern, als es für die Bereitstellung der Dienste erforderlich ist. Je nach den Diensten und den Funktionen, die Sie als Kunde verwenden, können die geltenden Aufbewahrungsfristen unterschiedlich sein. Jeder Kunde kann Nitro bitten, spezifische Aufbewahrungsfristen in ihrer Umgebung zu konfigurieren (soweit dies technisch möglich ist).

Falls keine spezifischen Aufbewahrungsfristen konfiguriert wurden, werden personenbezogene Daten von Nitro standardmäßig gespeichert, bis sie vom Kunden gelöscht oder bis zur Beendigung des Vertrags zwischen Nitro und dem Kunden (plus maximal 30 Tage) gelöscht werden, je nachdem, welches der beiden Szenarien zuerst eintritt. Eine detaillierte Übersicht über die Aufbewahrungsfristen ist über unser Trust Center verfügbar: https://www.gonitro.com/trust-center/data-protection/processing-of-personal-data

9)  HÄUFIGKEIT DER INTERNATIONALEN ÜBERTRAGUNGEN

Fortlaufend, je nach Bedarf zur Bereitstellung der Dienste für den Kunden.

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